Finanzielle Unterstützung für Miete bei geringem Einkommen?!

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Da gibt es auf der einen Seite Wohngeld aber auch Zuschuß ALG-II.

Da Friseurin die am geringsten bezahlteste Berufsgruppe in Deutschland ist, stehen die Chancen für einen Zuschuß ALG-II nicht schlecht; vom Nettoverdienst wird bei der Ermittlung noch eine mehrstufige Freibetragsberechnung berücksichtigt...auch Werbungskosten werden noch berücksichtigt...

Allerdings werden 10% des Einkommens pauschal hinzugerechnet (wegen Trinkgelder)...

DerSchopenhauer  06.09.2013, 08:52

Korrektur:

Die pauschale Hinzurechnung findet nicht mehr statt (war früher bei der Sozialhilfe so).

Es müssen die tatsächlichen Trinkgelder wahrheitsgemäß angegeben werden, denn diese stellen Erwerbseinkommen dar.

Sie soll ihre Daten bei einem Wohngeldrechner (Internet) eingeben, dann kann sie es einschätzen und möglicherweise beantragen.

Du bekommst Mietzuschuss von der Arge frag da mal nach

Wohngeld oder ergänzend Hartz IV beantragen.