Hartz IV - Gewerbevertrag und Wohnraumvertrag getrennt - wer weiß, ob zulässig in einer Wohnung?
Hatte letztens eine 80 qm-Wohnung, im Mietvertrag waren 30 qm als Gewerberaum benannt, 50 qm für die Wohnung. Miete der Wohnfläche war angemessen für Arge und die Miete der Gewerbefläche (1 Zimmer) zahlte ich mit einer Sonderrente selbst, da ich mit dem Gewerbe noch kein Geld verdiente. Bei der Anmietung einer anderen Wohnung (Umzug) hat die Arge das aber nicht mehr anerkannt und gesagt, ich kann mein Gewerbe auch in 50 qm in einer angemessenen Wohnung ausüben.
Jetzt will ich eine Wohnung anmieten, die zwar ebenfalls größer ist und in der ich auch wieder gewerblich tätig bin, aber ich möchte einen Mietvertrag als reine Wohnung machen, die in der Miete und Größe anerkannt werden muß. Da die Wohnung aber teurer und größer ist, weil ich menschenwürdig leben will, möchte ich für mehr als die erlaubten 50 qm und die verbleibenden Mietkosten einen zusätzlichen reinen Gewerbemietvertrag in der gleichen Wohnung machen. Der Vermieter ist einverstanden, und die Heizung und Nebenkosten fallen zusätzlich kaum ins Gewicht, nur die iverbleibende Grundmiete ist noch zusätzlich als Gewerbemiete von mir aufzubringen (Miete Wohnung kalt 217,- und Miete Gewerbe noch 130,- Euro, insgesamt also kalt 347,- Euro für die gesamte Wohnung. Weiß jemand genau, ob das Jobcenter da was gegen machen kann, da die extra angemietete Gewerbefläche ja Teil der Wohnung ist, ohne Trennmauern und alles nur mit einer gemeinsamen Eingangstür? Möglicherweise läßt sich da aber in der Wohnung auch eine Trenntür installieren, wenn es hart auf hart kommt. Jedenfalls stellt sich dann nicht die Forderung des Jobcenters, dass es ein einziger Raum sein muß, das ist alles nur Schikane, weil die Sparvorgaben haben. Außerdem habe ich inzwischen erfahren, dass die Jobcenter die Möglichkeit für Selbständige, die eine Wohnung mit einem Gewerbezimmer darin anmieten wollen, rigoros einschränken wollen, um möglichst erstens Kosten zu sparen und außerdem Gewerbetreibende dazu anhalten wollen, ihr Gewerbe aufzugeben oder zumindest ohne Mieten für Räume und nur mit niedrigen Kosten zu betreiben.
Man will nur noch abhängige Hartz IV Empfänger, die möglichst wenig kosten.