Fiktive Buchung in Kasse?

6 Antworten

Natürlich ist das möglich, dass die Kasse stimmt. Du darfst keine fiktiven Buchungen machen. Die Kasse existiert in echt - und demzufolge ist der Geldfluss auch in echt. Was habt ihr denn für einen seltsamen Steuerberater?

Ihr solltet mal eure Kassenführung auf Vordermann bringen! So wie ich das erkenne, kann sich hier jeder ggf bedienen und das wird dann durch fiktive Buchungen wieder bereinigt.

Was ist das für ein 'Steuerbüro'? Es kann ja wohl nicht wahr sein, dass so eine Kassenführung als 'normal' angesehen wird. Das Finanzamt hat bei solchen Problemen die Möglichkeit, die Aufzeichnungen zu verwerfen.

Verwerfen heißt: Weil es nicht stimmt, muss man schätzen und weil es beim Schätzen zu Fehlern kommt, werden Sicherheitszuschläge gebildet. Du dann zu höheren Steuern führen.

Nächster Punkt - Excel-Tabelle als Kassenbuch... Was kommt denn noch? So etwas macht mich fassungslos. Bei Interesse - ich habe hier schon ausführlich über die Möglichkeiten der Manipulation einer solchen Kasse geschrieben. Im Gegensatz zu einem Kassenbuch oder auch nur Kassenblättern.

Ganz herausragend gut finde ich, dass Du wirklich und augenscheinlich eine Kasse bei Euch hast und diese dann auch mit Deiner illegalen Tabelle vergleichst. Das ist toll - erst recht wenn man so beraten ist...

Wie Euro Differenzen entstehen kann man in der Ferndiagnose - ohne mit allen beteiligten zu sprechen - nur vermuten. Darum wie es laufen sollte:

Wobei Korrekturen in der Kasse gar nicht aufkommen  dürfen. Man muss raus finden wo kommt die Differenz her.

Ein Minus in der Kasse ist faktisch unmöglich. Legst Du 100 Euro rein und holst 200 Euro raus, dann geht das nicht. Also schon von den Naturgesetzen nicht.

Normal wäre also das Zählen der Barmittel (Prognose: Die Finanzämter werden irgendwann noch verlangen, dass die einzelnen Nennwerte aufgeschrieben werden) und der Vergleich mit dem Bestand im handschriftlich geführten Kassenbuch. Einen Vermerk über die Prüfung zu fertigen wäre natürlich super.

Nicht idealer Weise, sondern normaler Weise - wie Du augenscheinlich vermutet hast - haben die Beträge auch gleich zu sein.

Aus der Kasse sollte erst Geld entnommen werden, wenn ein Barbeleg auch vorgelegt wird. Der Chef hat wie immer kein Geld und nimmt 100 Euro aus der Kasse und fährt tanken führt schon zu den ersten Möglichkeiten... Wer garantiert, dass er auch wirklich den Beleg zurück bringt? Das er ihn auch wirklich in die Kasse zum Austragen legt? Und das er auch für genau 100 Euro tankt? Oder nicht doch die 100 Euro vergisst und die Geldkarte verwendet?

Es sind oft die Chefs das größte Problem bei der Kassenführung. Gern werden auch Belege im Auto gesammelt. 'Ich habe Dir da mal in die Kasse gelegt...' Ob privat gezahlt oder Abschläge aus der Kasse entnommen? Ratespiel. Geht natürlich nicht.

Andere Variante: Es soll jemand einkaufen und es nicht ausreichend Geld in der Kasse, dann wird einfach mal ausgelegt. Und dieser Vorgang wird vergessen.

Wird jemand zum Einkaufen geschickt und bekommt erst einmal sogenanntes Handgeld, da kann man sicherlich einen Zettel in die Kasse legen mit dem Namen und Datum drauf. Denn eigentlich ist dieses Geld ja noch nicht verwendet und würde eigentlich eine Unterkasse darstellen, deshalb wäre so eine Eintragung vielleicht i.O. nicht in der Kasse auch noch schriftlich zu machen. Wenn jetzt die Person vom Einkaufen kommt, dann bringt sie ja Waren, Belege und Restgeld.

Dann sollte eigentlich die Kasse stimmen.

Jeder Beleg, jede Aufzeichnung im Rahmen einer Buchhaltung bildet ein Stück aus dem realen Leben ab. Azubi fährt für Belegschaftsessen zum Bäcker und bringt Brötchen. Dann schreibt er hinterher seine Fahrtkostenabrechnung natürlich ordnungsgemäß auf und reicht sie in der Kasse ein. Ebenso wie die Quittung über die drei Brötchen für die dreihundert Beschäftigten.

Weil es eben real so war, muss es auch in unseren Büchern so geschrieben werden.

Ich hoffe Du konntest aus dem 'wie es laufen soll' und den Fehlern die so gemacht werden, jeweils ablesen, was in Deiner Kasse hätte passieren müssen. Will der oft verdächtigte Chef Geld aus der Kasse haben, dann Barquittung über Privatentnahme. Holt er Geld von der Bank - Geldtransit. Aber dieses Geld gehört erst vollständig in die Kasse, danach kann man immer noch entnehmen.

Will er seiner Kasse was gutes tun und legt privates Geld ein, dann sollte auch ausreichend privates Geld haben und dieses dann natürlich mit kleinem Zettelchen in die Kasse. Privateinlage, Datum und ggf von wem.

Was häufig beim Schreiben falsch gemacht wird: Da wird dann womöglich nur 1x im Monat oder auch 1x die Woche die Kasse geschrieben. Und die Belege werden nach dem jeweiligen Datum sortiert. Das sei ordentlich? Quark. Es ist ordentlich, wenn wir es machen, wie es passiert.

Also wenn Geld raus geht, dann wird es auch ausgetragen. Eingang ebenso. Es kann immer sein, dass jemand im letzten Monat eine Rechnung vergessen hat. Dann trage ich die, wenn er sich jetzt das Bargeld geben lässt auch so jetzt aus. Mit dem Rechnungsdatum von 'damals'. Ob durch einen Jahreswechsel z.B. Vorsteuerabzug weg ist oder auch der Betriebsausgabenabzug, dass ist eine andere Bewertung. Hat in der Kassenbuchführung gar nichts zu suchen!

Werden Beträge eben nicht aus der Kasse genommen, dann müssen diese Belege trotzdem zur Buchführung. Eben Privateinlagen.

Viel Spaß!

Ich verstehe nicht ganz was Du damit meinst: "Einlagen von 2.000,- EUR eingebucht, Barbelege in Höhe von 2.500,- EUR jedoch ausgebucht werden sodass unter'm Strich in der physischen Kasse nichts passiert, in der Kalkulation aber ein Minusbestand von 500,- EUR auftaucht"

Warum ändert sich dadurch nichts in der physischen Kasse? Werden die 2000 € nicht eingenommen? Werden die 2500 € nicht rausgegeben?

Ein Kassenkonto stellt den Kassenbestand dar und sollte auch als physischer Bestand übereinstimmen.

Steuerhinterziehung, nenn ich so was