Fianzamt / Grenzgänger / Schweiz Was ist da los?

3 Antworten

Soweit ich weiß, zahlen die Schweizer ihre Steuern quartalsweise im Vorraus. Bei deutschen Finanzämtern hab ich von so etwas noch nie gehört. Man versteuert (meiner Erfahrung nach) immer rückwirkend in Deutschland. Ruf doch einfach bei dem entsprechenden FInanzamt an und lass dich telefonisch beraten. Oder zieh einen Steuerberater hinzu. Mit einem Schweizer Gehalt kannst du dir den problemlos leisten und ggf sparst du am Ende sogar noch Geld. Viel Erfolg

jottlieb  06.08.2014, 12:15

Das ist beides falsch. Schweizer zahlen keine Steuern quartalsweise im Voraus. Sie zahlen gar nichts im Voraus. Die quartalsweise Vorauszahlung ist in Deutschland jedoch sehr wohl üblich (ausgenommen normale Angestellte in Deutschland).

guru61  06.08.2014, 13:14

dabei muss man Unterscheiden: GG und Niederlassung B unterstehen der Quellensteuer: Ihre Steuern werden dem Lohn abgezogen.

http://www.baselland.ch/fileadmin/baselland/files/docs/fkd/steuern/quelle/merkb_d_grenz.pdf

Der Rest wird in D versteuert.

Ach ja: Als Genzgänger musst du nachweisen, dass du weniger als 60 Tage, hier in Basel, in der Schweiz übernachtest. Sonst zahlst du in der Schweiz alle Steuern.

Und für den Rest: Schweizer bekommen im Frühling eine Steuerrechnung. Meistens in 3 Raten zu zahlen. In St. Gallen sind die Raten im 2 Monatsabstand fällig. Das ist auch in andern Kantonen so. Je nach Kanton, aber meistens mit Stichtag 1. September, bekommst du für vorher gezahltes einen Vergütungs- und für nachher gezahltes einen Verzugszins abgezogen oder gutgeschrieben.

Drum sind die Steuern in der Schweit relativ niedrig: Steuer zahlen tut weh! Wenn man so 10'000 Franken am Stück abliefern muss, dann erinnert man sich an der nächsten Abstimmung dran und schaut die Vorlage ganz anders an!

Die Festsetzung bzw. die Beantragung der Festsetzung von Einkommensteuervorauszahlungen hier in Deutschland ist, je nach Höhe des zu erwartenden Arbeitslohns in der Schweiz, durchaus sinnvoll.

Da Du als sog. Grenzgänger behandelt wirst, wird von Deinem Schweizer Arbeitslohn direkt 4,5 % Quellensteuer abgezogen. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, musst Du dies beim deutschen Finanzamt angeben. Dadurch wird Dir die Quellensteuer wieder direkt abgezogen.

Eigentlich ein Nullsummenspiel könnte man denken. Doch es gilt zu beachten, dass ausländischer Arbeitslohn dem sog. Progressionsvorbehalt unterliegt. D. h., dass ein höherer Steuersatz angewendet wird (abhängig von der Höhe der ausländischen Einkünfte) was zur Folge hat, dass es am Ende zu einer Steuernachzahlung kommen kann. Je höher der ausländische Arbeitslohn, desto höher die Gefahr der Nachzahlung.

Um die Höhe der Nachzahlung zu minimieren bzw. es gar nicht erst so weit kommen zu lassen, kann es wie gesagt durchaus sinnvoll sein Vorauszahlungen festsetzen zu lassen.

Mal eine Frage: Wo hast du denn deinen Wohnsitz? In Hessen? Wenn ja, dann ist es kaum denkbar, dass du Grenzgänger bist.

Falls du jetzt näher an der Grenze zur Schweiz wohnst, dann sollte eher das Finanzamt an deinem neuen Wohnsitz zuständig sein.

Wie auch immer: Dein Finanzamt in Hessen hat wohl zu wenig Erfahrung damit. Wenn es keine quartalsweisen Vorauszahlungen festsetzt, dann ist das eben so. Vermutlich weil sie kaum in der Lage sind zu berechnen, welches Einkommen du hast. Spare als genug Geld an für die Steuernachzahlungen und mache dann die Steuererklärung.