Feststellungserklärung in Steuerbescheid nicht berücksichtig. Noch korrigierbar?
Ich habe letztes Jahr die Steuererklärung für meine Partnerin und mich gemacht. Dabei haben wir auch erstmals die Einnahmen unserer Grundstücksgemeinschaft in einer Feststellungserklärung mit angegeben. Aufgrund vieler Werbungskosten haben wir hier im ersten Jahr einen Verlust stehen, würden also etwas zurück bekommen.
Nach Abgabe der Steuererklärung im letzten Jahr hat meine Partnerin recht schnell Ihren Bescheid erhalten, allerdings ohne Berücksichtigung des Verlustes der Grundstücksgemeinschaft. Mir wurde dann mitgeteilt, dass das normal wäre da das Eintragen der Feststellungserklärung von Amts wegen erfolgt, d.h. es wird dann nochmal ein geänderter Bescheid rausgeschickt sobald die Feststellungserklärung bearbeitet wurde.
2 Monate später kam meine eigene Steuererklärung inkl. Berücksichtigung meines Anteils am Verlust der Grundstückgemeinschaft und separat auch nochmal die Festsetzung der Grundstücksgemeinschaft (50% des Verlustes auf mich, 50% auf meine Partnerin).
Wie ich heute feststellen musste - ja es ist reichlich spät dafür,...ohne Kommentar - hat meine Partnerin aber nie einen geänderten Steuerbescheid erhalten. D.h. der Verlust der Grundstücksgemeinschaft wurde ihr nie angerechnet und theoretisch hat Sie noch eine ausstehende Rückzahlung.
Hat man noch eine Chance das jetzt noch zu korrigieren (Steuererklärung von 2015)? Die Einspruchsfrist ist ja bereits abgelaufen, es handelt sich aber eigentlich auch nicht um einen "klassischen Einspruch" da die eigentliche Erklärung ja in Ordnung war. Es fehlte lediglich die Berücksichtigung der von Amts wegen einzutragenden Werte.
Gibt es dazu vielleicht Erfahrungsberichte?
1 Antwort
Der Feststellungsbescheid ist ein Grundlagenbescheid - das Finanzamt muß von sich aus einen Folgebescheid erlassen - sollte das nun tatsächlich vergessen worden sein, dann stellt das eine offenbare Unrichtigkeit dar und kann jederzeit (bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist - spielt hier aber keine Rolle) nachgeholt werden - dazu sollte Deine Partnerin sich mit dem Finanzamt in Verbindung setzen.
Top Antwort, alles drin.
Super, danke für die Info!
Rufen am Montag gleich beim Finanzamt an!