Fernabsatz Widerrufsrecht?

2 Antworten

Ja das ist Fernabsatz. Es gilt aber nicht für alle Dienstleistungen das gesetzliche Widerrufsrecht, z.B. nicht für Reisen.

Und für den Fall, dass man eine Dienstleistung sofort nutzt, wird oft ein Verzicht auf das Widerrufsrecht vereinbart.

Einfach mal den Vertrag lesen, da steht alles nötige drin.

Um was für eine Dienstleistung geht es denn?

TaubenBrot55 
Fragesteller
 13.12.2021, 10:30

Im Vertrag ist das gesetzliche Widerrufsrecht vereinbart. Es geht um einen Beratungsvertrag.

grundsätzlich dürfe das Widerrufsrecht ja durch die Inanspruchnahme nicht erloschen, richtig?

germanils  13.12.2021, 10:34
@TaubenBrot55

Richtig, es sei denn es wurde etwas abweichendes vereinbart. Für den Teil, der bereits in Anspruch genommen wurde, kann der Anbieter natürlich Ansprüche geltend machen (also z.B. einen Teilbetrag einbehalten bei der Erstattung)

Entscheidend für das Widerrufsrecht ist das Verfahren, mit dem der Vertrag zustandegekommen ist:

  1. online
  2. an der Haustür
  3. in den Geschäftsräumen des Händlers/Verkäufers.

Bei 1 und 2 gilt das Widerrufsrecht, bei 3 nicht.

Die Unterschrift ist bei 1 und 2 nicht von entscheidender Bedeutung

superseegers  13.12.2021, 09:58

Ließen die Gesetze zu, eine Dienstleistung sofort in Anspruch zu nehmen und dann zu widerrufen würde kein Mensch mehr so etwas anbieten. Widerruf heisst ja soviel wie "Alles wieder auf Null" was aber bei einer in Anspruchnahme der Dienstleistung nicht mehr geht. Also ist trotz Widerrufs Bezahlen Pflicht?

TaubenBrot55 
Fragesteller
 13.12.2021, 10:46
@superseegers

Es können in diesem Jahr beliebig viele dieser Dienstleistungen in Anspruch genommen werden. Sprich es ist nicht eine „große“

superseegers  13.12.2021, 15:17
@TaubenBrot55

Dann wirst Du widerrufen können aber das In Anspruch genommene zahlen müssen, schätze ich.