Fehlendes Arbeitszeugnis im Lebenslauf

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Ich beschäftige mich von Berufs wegen mit Lebenslauf- und Zeugnisanalysen. Ein fehlendes Zeugnis (hier: erster Teil der Ausbildung) ist hier in Deutschland fatal und wird Dich Dein ganzes Berufsleben (negativ) verfolgen :-(( Grundsätzlich ist -gemäß § 16 Berufsbildungsgesetz- vorgeschrieben, dass der Ausbildende dem Auszubildenden "bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses" ein schriftliches Zeugnis zu erstellen hat. Diesen Anspruch kann man notfalls vor Gericht einklagen. Ich bin der Meinung, dass dies auch dann zu erfolgen hat, wenn die Ausbildung nur bis zu einem gewissen Zeitpunkt erfolgt ist. Erste Möglichkeit: Du veranlasst den "Erstausbilder", Dir ein entsprechendes Zeugnis auszustellen. Zweite Möglichkeit: Der "Zweitausbilder" erwähnt im ersten Satz seines Zeugnisses, dass der erste Teil der Ausbildung (vom.. bis..) bei der Firma XY in ... absolviert wurde. ==> Auf jeden Fall muss die Zeit lückenlos sein! Ee ist keine Schande, wenn man den Ausbilder wechselt! Mein Rat: Gehe zu der für Dein Ausbildungsverhältnis zuständige Handelskammer und lasse Dich dort entsprechend beraten. Vielleicht gehen sie ja aufgrund ihrer Eigenschaft als Kammer auf den bzw. die Ausbilder zu. Viel Erfolg!!! Gruß Nightstick

achtungw 
Fragesteller
 24.05.2012, 15:24

Meinst du es reicht ein einfaches Zeugnis aus, ich gehe mal davon aus, dass das auf jeden Fall noch geht. Für ein qualifiziertes Zeugnis stehen leider schon über 4 Jahre dazwischen :(

Zweite Möglichkeit geht nicht mehr, da ich das Zeugnis ja bereits schon habe. Und das auch schon fast 2 Jahre...

achtungw 
Fragesteller
 24.05.2012, 15:37
@achtungw

Die Zeit ist lückenlos, der Wechsel war ohne Pause. Habe beim ersten Betrieb gekündigt, nachdem ich vom zweiten die Zusage hatte.

Also ich vertrau deiner Erfahrung und den anderen, die für ein Zeugnis sind, jetzt einfach mal und werde versuchen ein solches aufzutreiben.

Meinst du ein einfaches reicht? oder kommt das auch blöd?

Leider sind halt schon über 4 Jahre vergangen :/

verreisterNutzer  25.05.2012, 00:33
@achtungw

Merke Dir bitte für Dein weiteres Berufsleben, dass Zeugnisse immer zeitnah zu prüfen und ggf. zu reklamieren sind, spätestens bis zu einem halben Jahr nach Ende der Beschäftigung! Darüber existieren diverse Arbeitsgerichtsurteile. Insbesondere wenn es sich um qualifizierte Zeugnisse (d.h. mit Angabe von Führung und Leistung) handelt. Dem Ex-Arbeitgeber ist nämlich nicht zuzumuten, das zurückzuverfolgen, da u.U. die fachlich Vorgesetzten bereits ausgeschieden sind, sich keiner mehr erinnern kann, usw. ==> In Deinem Fall genügt natürlich ein einfaches Ausbildungszeugnis, aus dem allerdings die Kriterien des § 16 BBiG erfüllt sein müssen (siehe dort). Wenn sich die Firma querstellt, ab zur Handelskammer! Gruß Nightstick

Je weiter ein Zeugnis zurückliegt, desto weniger wichtig ist es. Wenn es um eine Ausbildung geht, sehe ich das Fehlen des Zeugnisses als unschädlich, wenn der Gesellenbrief vorliegt, der den erfolgreichen Abschluß der Ausbildung nachweist. Dazu sollte es ja auch noch ein Berufsschulzeugnis geben. Wenn im Berufsschulzeugnis und im Gesellenbrief ordentliche Noten stehen, ist alles ok.

Mir fehlt auch ein Arbeitszeugnis. In meinen Unterlagen habe ich einen selbstgeschriebenen Vermerk, in dem ich diese Tatsache feststelle, die Person namhaft mache, der es oblegen hätte, das Zeugnis zu schreiben und meine Tätigkeit so zusammenfasse, wie es auch in einem Zeugnis üblich ist.

Auf diesen Vermerk bin ich zweimal ausdrücklich angesprochen worden. Einmal hatte mein Interviewer die Möglichkeit, einen früheren Kollegen zu dieser Angelegenheit zu befragen. Dabei bekam er spontan zur Antwort: "Na ja, Xxxxxx ist halt ein Saustall."

Das zweite Mal wurde sachlich gefragt und ich antwortete sachlich, dass ich wirklich keine Lust hatte, wegen einem Zeugnis vor's Arbeitsgericht zu ziehen. Wurde auch akzeptiert.

Die Angabe, dass kein Zeugnis erteilt wurde, wird nach meinem Eindruck auch deshalb geglaubt, weil jeder Personalfachwirt weiß, dass man unangenehme Zeugnisse verheimlichen kann, indem man behauptet, zeitweilig selbständig gewesen zu sein - da hat man ja dann kein Zeugnis.

achtungw 
Fragesteller
 24.05.2012, 15:21

Ich habe meine Gastronmonie-Ausbildung mit 79 Punkten und einer Schulnote von 1,0 abgeschlossen.

Die Idee mit dem Vermerk finde ich gut, allerdings klingen die Aufgaben in der Gastronomie nicht so gut um sie festzuhalten :(

Da der Anfangs-Betrieb noch besteht, wäre es ratsam, doch noch wenigstens ein "einfaches" Zeugnis dort schriftlich einzufordern ( wenn auch nur die begonnene / absolvierte Tätigkeit und die D a u e r also "von ... bis" bescheinigt werden): sonst müsste die Lücke im Lebenslauf ewig anderweitig belegt werden (z.B. durch Bescheinigung der Handwerkskammer / Berufsschule o. ä. !! Achtung: Zeugnisse sind eine "Holschuld" : Du musst also telef. nachfragen, wann Du es abholen kannst oder ob Du Briefmarke + Umschlag senden sollst !!! Viel Erfolg wünscht Wotan

achtungw 
Fragesteller
 24.05.2012, 15:25

Ich hoffe das klappt auch...dankeschön

@ Sascha211 ==> Das sehe ich (nach 25-jähriger Erfahrung als Peronalmanager) völlig anders, siehe meine Antwort! Gruß Nightstick