familienzusammenführung nach der einreise .. ohne a1 test?
hallo ..
mein eheman und ich leben in der türkei .. seit einem jahr verheiratet und bald bekommen wir ein kind und wollen deswegen in deutschland leben .. ich bin eine deutsche bürgerin mit niederländischen wurzeln aber geboren und aufgewachsen in deutschland .. unsere hochzeit hat in deutschland stattgefunden.. mein ehemann ist oft geschäftlich unterwegs und hat einen gültigen besuchervisum nach deutschland .. meine frage ist dürfen wir nach der einreise für aufenthaltserlaubnis ein visum für fammilienzusammenführung ohne a1 kurs beantragen .?? leider kann ich als deutsche ehepartnerin keine arbeitsstelle vorlegen ... da ich parallel noch eine masterstudentin bin und erst ab nächstes jahr fertig mit dem studium bin .. meine eltern würden erstmal für uns bürgschaften und eine eigentumswohnung haben meine eltern für uns zum einziehen.. soziale hilfe wird nicht in frage kommen da wir genug ersparnis haben .. und mein ehemann hat schon eine mündliche zusage von einer firma in deutschland er könnte dort eine arbeitstelle vorlegen nach dem er natürlich aufenthaltserlaubnis bekommt .. und sein abschluss kann er in deutschland anerkennen lassen .. danke im voraus
2 Antworten
Beim Nachzug eines sorgepflichtigen Elternteils zum minderjaehrigen deutschen Kind sind mangelnde Sprachkenntnisse kein Hinderungsgrund (beim Ehegattennachzug hingegen sehr wohl). Er sollte also ein Visum zum Nachzug zum deutschen Kind beantragen und nicht zum Ehegattennachzug.
Bei Visa zum Ehegattennachzug zu einem/einer Deutschen und auch zum Nachzug zum minderjaehrigen deutschen Kind spielen die Einkommens- und Verrmoegensverhaeltnisse in aller Regel keine Rolle. Solche Visa sind i.d.R. auch dann zu erteilen, wenn der Lebensunterhalt in Deutschland nicht gesichert ist.
vielen dank .. sie haben mich vor einer grossen last geretten 😍
Da du dich offenbar bereits in Deutschland befindest, geht das.
Kurs ist nicht notwendig, wenn man sich die Sprachkenntnisse schon vorher Bescheinigen lässt.
sprachkentnisse hat er leider nicht .. eine türkische firma wird ihn übernehmen
kann man ein Visum zum Nachzug zum deutschen Kind erst nach der geburt des kindes beantragen oder müssen wir auf die geburt warten ??