Familienzusammenführung für Sozialempfänger? für deutsche Staatsbürger

3 Antworten

Ja, diese Möglichkeit besteht! Du musst lediglich beweisen, dass es sich NICHT um eine Scheinehe handelt. Du solltest dich auf Fragen wie: Wo haben sie sich kennengelernt, wie lange kannten sie sich vor der Heirat, wann waren sie das letzte mal zusammen, wie heißt die Mutter/der Vater der Ehefrau, wann ist der Geburtstag der einzelnen Familienmitglieder, wie groß ist die Verwandtschaft der Frau, Namen, Alter, ungefährer Wohnort, kann sie die deutsche Sprache, wie verständigen sie sich miteinander, wie mit den Verwandten, wie halten sie Kontakt, wenn sie nicht zusammen leben? Wo wollen sie wohnen? Wie den Unterhalt bestreiten, bis die sozialrechtlichen Probleme gelöst sind..." Alles Fragen, die angst machen können! Aber DU brauchst da KEINE ANGST zu haben. Ich werde dir gerne Wege nennen, wie du an dein Ziel kommen kannst. Auch mit "Sozialhilfe" und ohne Geld! Ich sage dir, wie du zu einem Anwalt kommst, der auf das "Ausländerrecht" spezialisiert ist und werde dir helfen, den beschwerlichen Amtsweg zu meistern. Du brauchst mir nur eine PN ( persönliche Nachricht) zu schreiben und die Informationen kommen zu dir. Hier ist es nicht möglich alles ausführlich zu beschreiben. Liebe Grüße, Chiliheadz

Phenix74  18.10.2010, 17:05

Hallo

Ich ahbe ein ähnliches Problem. Ich habe im Ausland (Kolumbien) 2 Jahre gelebt und geheiratet, nationales Visum für die Familienzusammenführung in Deutschland beantragt. Muss nun der Ausländerbehörde Mietvertrag mit m²-Angabe, Einverständniserklärung des Vermieters und Bescheinigungen zur Sicherung des Einkommens vorweisen. Leider bin ich gezwungen vorerst Hartz 4 zu beziehen (ich hoffe das dieses "vorerst" auch nicht so lange dauert ;) ). Eine Wohnung kann ich über eine Wohnungsgesellschaft bekommen, dessen Miete von der Hartz 4- Stelle übernommen werden kann. Können Ausländer (die nicht aus den EU Ländern kommen) Hartz 4 oder andere soziale Hilfe beziehen? Weil der Gedanke, von meiner Frau getrennt leben zu müssen, NUR weil ich grad kein Job habe, mir nicht sonderlich Freude bereitet :)

Danke schon mal im voraus :)

Nein, die Möglichkeit besteht nicht. Auch im Zuge der Familienzusammenführung muß man den nötigen Lebensunterhalt nachweisen können bzw. einen Bürgen stellen. Allerdings weiß ich nicht, ob diese Regelung auf bestimmte Staatsangehörigkeiten beschränkt ist.

ja Ihr lieben Landsleute, das größte Problem habt Ihr vergessen. Wenn Dein kolumbianischer Ehemann nicht Deutsch spricht, könnt Ihr alles vergesseen. Ich spreche aus Erfahrung. Bin deshalb aus Deutschland weg und emigriert. Da gibt es auch keine deutsche Behörde, die Euch da helfen wird.