Familienkasse fordert Kindergeld zurück? Muss ich es zurück zahlen?

4 Antworten

Wenn Du voll arbeitest, steht Dir kein Kindergeld zu. Das würde Dir zustehen, wenn Du Dich um eine Ausbildung bemühen würdest.

Mir ist unklar wie Du keine 184 Euro auf einmal zurückzahlen kannst, wenn Du voll arbeitest. Außerdem hast Du das Geld doch erst vor kurzem bekommen. Die Kindergeldstelle lässt sich durchaus auf Ratenzahlungen ein, allerdings wahrscheinlich nicht bei so kleinen Beträgen, sondern nur wenn es um einige hundert Euro geht.

Reshef 
Fragesteller
 12.02.2015, 00:20

Wie oben geschrieben bin ich ausbildungssuchend. Ich bemühe mich also um eine Ausbildung anfangen zu können. Der Familienkasse wurden genügend Nachweise eingereicht. 184€ ist eine enorme Summe, wenn man für 8,50brutto die Stunde arbeitet und Miete+Kaution noch am zahlen ist. Dazu kommen ja noch die Nahrungsmittel, Strom, Telefon usw.

Allexandra0809  12.02.2015, 00:22
@Reshef

Mir ist durchaus bekannt, was das Leben kostet. Hättest eben daheim bleiben müssen, dann hättest Du jetzt nicht diese Kosten

Reshef 
Fragesteller
 12.02.2015, 00:27
@Allexandra0809

Wäre ich daheim geblieben, hätte ich viel weniger als jetzt. Das gesamte Einkommen ( außer Freibetrag ) wäre angerechnet worden, da meine mutter Hausfrau ist ( Hart IV ) und mein Vater Rentner ist. So habe ich viel mehr. Die Frage war eher, ob ich es zahlen muss, obwohl es nicht mein verschulden ist.

Allexandra0809  12.02.2015, 00:28
@Reshef

Es spielt keine Rolle, wer Schuld hat, es geht darum, ob es Dir zusteht oder nicht. Da Du Vollzeit arbeitest, steht Dir derzeit kein Kindergled zu. Wenn Du die Ausbildung machst, dann bekommst Du wieder Kindergeld, musst dann aber beantragen.

Alfred06  13.02.2015, 09:52
@Allexandra0809

Für Ausbildungsplatzsuchende besteht Anspruch auf Kindergeld auch wenn sie voll arbeiten, solange sie keine abgeschlossene Berufsausbildung haben. Erst nach abgeschlossener Ausbildung kann eine Erwerbstätigkeit anspruchsschädlich sein.

Es muss ja in diesem Bescheid eine Begründung angegeben worden sein,warum es zurück gefordert wird !

Hast du denn schon eine abgeschlossene Berufsausbildung ?

Solltest du tatsächlich keinen Anspruch haben,dann musst du es natürlich zurück zahlen,dazu kannst du auch einen Antrag auf Ratenzahlung stellen,dazu musst du in deinem Schreiben noch einmal nachsehen an wenn du das Geld überweisen sollst und dahin musst du auch den formlosen Antrag auf Ratenzahlung schicken.

Du solltest darin Kopien als Nachweise beilegen,was du für Einkommen hast und was du an Ausgaben hast,also nicht was du für Lebensmittel usw.ausgibst,sondern was deine monatlichen Verpflichtungen betrifft,wie Miete,Abzahlung Kaution,Abschlag für Strom usw.

Noch mal zu deinem unteren Kommentar wegen deiner Mutter / Eltern un dem ALG - 2 Bezug und Anrechnung deines Einkommens !

Wenn da etwas von deinem Einkommen angerechnet wurde,dann nur auf deinen eigenen Bedarf und nicht auf den deiner Mutter / Eltern,denn im SGB - ll bist du als Kind nicht zum Unterhalt verpflichtet.

Eine Ausnahme stellt hier nur das Kindergeld dar,wenn du dieses bekommen würdest und z.B. als Azubi so viel anrechenbares Einkommen hättest,dass du deinen Bedarf auch ohne dem Kindergeld decken könntest oder aber nur einen Teil davon benötigen würdest.

Dann würde der Überschuss dem Kindergeld zugeordnet und auf den Bedarf der BG - von Mutter / Eltern angerechnet,weil du dann aus der BG - raus sein würdest.

Wenn kein Anspruch auf Kindergeld bestanden hat, musst Du es auch zurück zahlen ..... da shättest du aber auch selbst wisen können, dass wer voll arbeitet kein Kindergeld bekommt ....

hast Du denn wegen der Ratenzahlung schonmal schriftlich (!) nachgefragt?

Hier wäre erstmal festzustellen, warum Du das Geld zurückzahlen sollst. Ist die Familienkasse der Auffassung, dass es nicht an Dich ausgezahlt werden darf oder dass kein Anspruch besteht.

Hat es Dir zugestanden, müsstst Du fristgerecht Einspruch einlegen und Aussetzung der Vollziehung beantragen.

Solange Du keine abgeschlossene Berufsausbildung hast und glaubhaft machen kannst, dass Du ernsthaft zum nächstmöglichen Beginn einen Ausbildungsplatz suchst, besteht Anspruch auf Kindergeld. Du kannst dann auch voll arbeiten und die Höhe des Einkommens spielt keine Rolle. Erst nach abgeschlossener Berufsausbildung wäre die Wochenarbeitszeit über 20 Stunden anspruchsschädlich.

Alfred06  13.02.2015, 09:59

Hast du eine abgeschlossene Berufsausbildung?

Rechenbeispiele findes Du hier:

Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG) Stand 2014

A 19 Ausschluss volljähriger Kinder aufgrund einer Erwerbstätigkeit

Beachte unbedingt auch diesen Absatz:

A 19.3.2 Ausbildungsdienstverhältnis

"(2) 1Bei berufsbegleitenden und berufsintegrierten dualen Studiengängen fehlt es häufig an einer Ausrichtung der Tätigkeit für den Arbeitgeber auf den Inhalt des Studiums,.."