Falsche Verdächtigung + Hausdurchsuchung
Hallo, Vor kurzem hatte ich einen Streit mir meiner Mitbewohnerin (NUR Verbal), da sie mir eine Steckdosenleiste geklaut hatte und darauf bestand, dass es Ihre war.
Als wir uns beruhigten Klopfte ich an ihre Tür, welche sie kurz darauf öffnete. Ich blieb ruhig und fragte mehrfach nach meiner Steckerleiste. Plötzlich steigerte sie sich in etwas hinein, stellt sich (stwa 2,5m von mir entfernt) in die mitte des Raumes (ihr Zimmer, welche ich NICHT betreten habe) ind Schreit laut " HILFE, HILFE, POLIZEI" und begann zu heulen.
Ich fand das schon merkwürdig also ging ich zurück ins Wohnzimmer.
Etwa 15min später Klingelte es an der Tür, sie "sprang" aus ihrem Zimmer und Öffnete die Haustür über die Sprechanlage, ohne ein wort zu sagen. sie stellte sich vor die noch geschlossene Wohnungstür (wir wohnen in der 4. etage) dann begann sie laut zu heulen und sagte sowas wie "du machst mir Angst" und "Du bist ein kranker Psychopath".
dann klingelte es auch an der Wohnungstür, sie machte sie auf (hatte sich natürlich vorher noch schön ins heulen hineingesteigert) Dann kamen 4 Beamte in die wohnung und stellten mich auch zügig an die wand.
wären ich im Flu an der Wand stehen musste wurde mein Zimmer durchsucht (ich bin Sammler von schreckschusswaffen, welche frei ab 18 erwerbbar sind).
dann wurde ich von zwei Beamten als "Waffenfetischist" oder "Krank im Kopf" bezeichnet. Leider konnte ich mir die namen der Polizisten nicht merken, da diese die Klett-Namensschilder entfernten.
Dem armen Kleinen Mädchen wird natürlich geglaubt.... als ich die beamten darauf hinweisen wollte, dass ich es nicht wünsche, dass diese mein zimmer betreten, wurde mir sofort mit einer 14-Tägigen Verweisung gedroht.
Nun zur Frage. Wie kann ich Gegen soetwas vorgehen?
6 Antworten
Hallo ChiLLeR123,
melde dich sofort bei deiner örtlichen Polizeidienststelle. Nicht umsonst gibt es Tätigkeitsnachweise der Beamten.
Diese sollen dir, sofern du noch den genauen oder ungefähren Zeitpunkt des Eintreffens der Beamten kennst, die Namen der Beamten nennen. Anschließend lässt du eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Beamten ergehen, welche dort vor Ort waren.
Deiner Schilderung nach haben die Beamten sich da einiges zu viel raus gegriffen.
Einen Termin bei einer Anwältin würde ich dir ebenfalls empfehlen, um später Klage gegen die Beamten erlassen zu können.
Außerdem solltest du es in Erwägung ziehen, Strafanzeige wegen Beleidigung gegen die Beamten und Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung gegen deine Mitbewohnerin zu erstatten.
Mit freundlichen Grüßen
AnonJura
Als die Polizei in die Wohnung kam, was genau hast Du getan?
Wenn Du ganz ruhig mit denen gesprochen hättest, dann ist die Maßnahme Dich an die Wand zu stellen unangemessen.
Du hast das Recht zu wissen, was man Dir vorwirft. Deshalb darst Du in diesen Situationen auch fragen, was sie wollen.
Tatsächlich können Gewalttäter aus einer Wohnung verwiesen werden, wenn es um die geschlagene Ehefrau geht, bei einem armen kleinen verheulten Mädchen geht das natürlich nicht.
Du hast völlig richtig gehandelt, wenn Du das Betreten Deines Zimmers untersagt hast.
Außerdem mußt Du Dich nicht als "Waffenfetischist" oder "Krank im Kopf" beleidigen lassen. Du solltest sofort das Gespräch mit dem Beamten abbrechen, ohne mit etwas zu drohen, also auch nicht mit Dienstaufsichtsbeschwerde oder Strafanzeige/Strafantag.
Tu es. Halte wegen dem Vorwurf der Beleidigung die 3 MonatsFrist ein.
Auf jeden Fall einen guten Anwalt besorgen! Alleine für das "Krank im Kopf" kannst du die wegen Beleidigung anzeigen und wenn deine Mitbewohnerin keine Beweise hat ist es ja auch schwer zu beweisen. Immerhin bist du nicht in der Pflicht deine Unschuld beweisen zu müssen. Aber trotzdem viel Glück dabei!
Wie ging denn die Sache weiter und wogegen genau willst Du vorgehen? Bei der Story fehlen einige entscheidende Details ...
Grds. kannst Du gegen alle Maßnahmen der Polizei, die Dich irgendwie betreffen bzw. in eines Deiner Grundrechte eingreifen Widerspruch einlegen. Das zust. Gericht wird dann im Nachhinein die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der Maßnahme feststellen.
@ChILLeR123
Du kannst Anzeige wg. Beleidigung erstatten, die Namen der Polizeibeamten sind hierfür nicht notwendig. Wenn Du Zeitpunkt und Ort nennst, ist problemlos nachzuvollziehen, welche Beamten im Einsatz waren. Die Anzeige kannst Du bei jeder Polizeidienststelle erstatten (außer bei der Dienststelle der eingesetzten Beamten) oder auch direkt bei der Staatsanwaltschaft (am besten schriftlich).
Genauso kannst Du Anzeige wg. falscher Verdächtigung gg. Deine Mitbewohnerin erstatten, wenn es Dir dadurch besser geht. Nach Deiner bisherigen Schilderung ist der Tatbestand allerdings nicht erfüllt.
Die Polizisten hatten ihre Klettnamensschilder entfernt????? Entweder bist Du da einer ganz grossen Verarsche aufgesessen oder Du solltest diese WG aber so was von schnell beenden. Gehe zum Anwalt, erstatte Anzeige wegen falscher Beschuldigung und je nach Mietverhältnissen sofortigem Auszug von Mitbewohner oder Dir wegen unzumutbarem weiteren Zusammenwohnen.
wegen dem "krank im Kopf" gegen die Polizei und gegen meine mitbewohnerin wegen der falschen verdächtigung und co.