falsche Inkassoschreiben

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Grundsätzlich gibt es nach deutschem Recht keine Rechtspflicht, auf alberne Inkassoschreiben antworten zu müssen. Es gibt keine offene Forderung, also befindest Du Dich mit der Gegenseite nicht in Geschäftsbeziehung, nicht "im Rechtsverkehr", also musst Du hier überhaupt gar nichts. Inkassobüros sind auch keine Behörden, die haben keine Sondervollmachten. Die können nur böse Briefe schreiben. Papier ist aber geduldig.

Oft kommt bei solchen Gelegenheiten der Einwand: jaaaaa, aber wenn sie nicht widerspricht, dann kann sie einen Schufa-Eintrag bekommen. Ist in diesem Fall aber Unsinn. Die Forderung lautet ersichtlich auf einen Namensvetter an anderer Adresse, also muss der Forderungssteller unter Wahrung der üblichen Sorgfaltspflichten Kenntnis davon haben, dass hier kein Anspruch bestehen kann. Mithin würde es am "berechtigten Interesse" fehlen, eben einer wichtigen Bedingung aus § 28a BDSG für die Zulässigkeit eines Schufa-Eintrags. Ohne Vertragsgrundlage und ohne Anspruchsgrundlage kein "berechtigtes Interesse" am Schufa-Eintrag. Es kann auch nicht von den Betroffenen verlangt werden, Widerspruch mit beweisbarer, also teurer Zustellung gegen jedwede Quatsch-Forderung einlegen zu müssen, nur um sich vor mutwillig falschen Schufa-Einträgen zu schützen. Beim widerrechtlichen Eintrag haftet das Inkassobüro in jedem Fall datenschutzrechtlich und zivilrechtlich (Schadenersatz aus Kreditgefährdung, § 824 BGB) - egal ob die Forderung steitig gestellt war oder nicht. Die Streitwerte hierbei sind eklig hoch, und wenn der Inkassoonkel auch nur etwas verbliebenen Grips im Hirn hat, dann lässt er den Quatsch mit dem Schufa-Eintrag beim Namensvetter lieber bleiben.

Die Polizei bzw. den Staatsanwalt interessiert das nicht weiter, weil der Inkasso-Märchenonkel sich mit "einem bedauerlichen Büro-Versehen" herausreden wird, und weil damit der Vorsatz für den Betrugstatbestand nicht nachweisbar ist.

Man hat zwei Möglichkeiten.

Entweder den Quark komplett ignorieren, nur bei Mahnbescheid vom Gericht (gelber Brief) Widerspruch innerhalb 14 Tagen beim Gericht einreichen.

Oder mit beweisbarer Zustellung (Einschreiben mit Rückschein) einmal der Forderung widersprechen: "Ich habe nichts bestellt, kein Anspruch seitens Otto, Forderung wird zurückgewiesen." Wenn dann noch ein einziger Mucks kommt: negative Feststellungsklage gegen Otto. Alle Kosten wird Otto zahlen, die können sich das dann gerne vom Inkassoonkel wieder holen, den sie ja beauftragt haben. Sofern es EOS DID ist: die gehören eh zum Otto Konzern.

Nach einmal durchgezogener negativen Feststellungsklage ist unter Garantie für immer Ruhe im Salon.

Beschwerde beim für die Zulassung des Inkassobüros zuständigen Oberlandesgericht wäre ebenfalls angebracht.

mepeisen  05.12.2014, 07:48

Ich würde dennoch einfach direkt zur Polizei gehen und Strafanzeigen erstatten. Es argumentiert sich anschließend leichter.

  1. Strafanzeige gegen unbekannt wegen Warenkreditbetrugs und Identitäsmissbrauchs (gegen eben jene Person, die da unter deinen Namen bestellt).
  2. Strafanzeige gegen das jeweilige Inkassobüro wegen schweren versuchten Betrugs und Nötigung aus absichtlicher Personenverwechslung/ Identitätsmissbrauchs. Die haben ohne auch nur ansatzweise einen Anhalstpunkt zu haben, einfach jemand anderen aus Deutschland gesucht, dem sie das anhängen können. Dabei haben sie in den Schreiben gewiss etwas gedroht (Schufa-Einträge, Gerichtsverfahren etc.), obwohl sie genau wussten, dass du vermutlich nicht die richtige bist. Sie haben auch augenscheinlich absichtlich eine ältere Adresse verwendet, damit du das nicht sofort mitbekommst oder damit du bei deiner Mutter direkt angeschwärzt wirst und so unter Druck gesetzt wirst, also öffentlich bloß gestellt wirst.

Natürlich werden die sich vermutlich mit einem Versehen rausreden, wie Goofy schreibt. Aber je öfter die Leute hier Strafanzeigen erstatten, desto eher geht auch mal ein Staatsanwalt gegen diese perverse Abart des Inkassowesens vor.

Dann würde ich noch das Inkasso auffordern, binnen 7 Tagen eine Datenauskunft gemäß BDSG anzufertigen und ausführlich zu erklären, wie die auf die wahnsinnige Idee kommen, dir das anzuhängen bzw. wie die es geschafft haben, ohne Verstoß gegen das BDSG an deine Daten zu kommen und sie so übel zu missbrauchen. Ankündigen, dass man bei Weigerung oder Ausreden ("Versehen") den Datenschutz informiert und ein hohes Bußgeld wegen Identitätsmissbrauch fordert. Mach denen ruhig mal Beine.

Sobald aufgrund der Strafanzeige oder aufgrund der Datenauskunft klar ist, dass die dich zu Unrecht beschuldigt haben, direkt das Aufsichtsgericht informieren und dort beantragen, dass dem Inkasso wegen diesem Betrugsversuch die Lizenz entzogen wird.

achja: EOS ist nur eine Tochterfirma von Otto. Deren inkassokosten müssen ganz grundsätzlich nicht bezahlt werden, da es keinerlei Schaden darstellt. Für sich genommen kann man hier bereits das Inkasso wegen betrugs anzeigen oder das Aufsichtsgericht informieren.

anscheinend missbraucht jemand bei Bestellungen die Adresse deiner Mutter sprich schreibt als Lieferadresse seinen Wohnort und Rechnungsadresse deine Mutter. Bringe das schnellstens zur Anzeige denn das ist Betrug

Ich würde damit zur Polizei gehen.