Falsche Identität bei Fahrkartenkontrolleur sagen.

15 Antworten

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Hallo gildenboss,

wer "schwarz" fährt begeht eine Straftat nach folgender Rechtsgrundlage:


§ 265a StGB - Erschleichen von Leistungen

 (1)Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

 (2)Der Versuch ist strafbar.

 (3)Die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.


Die Kontrolleure sind angehalten die Personalien zweifelsfrei festzustellen. Kannst oder willst Du Dich nicht ausweisen, wird in der Regel die Polizei hinzugezogen die die Personalien dann zweifelsfrei feststellt.

Hast Du beim Kontrolleur falsche Angaben zu Deiner Person gemacht um die Fahrpreisnacherhebung  und um das Strafverfahren herumzukommen, wäre zusätzlich ein Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage möglich:


§ 263 StGB - Betrug  

(1)Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2)Der Versuch ist strafbar.


Das bedeutet, das mögliche Strafmaß erhöht ich damit von 1 auf 5 Jahre, sprich Du könntest rein theoretisch durch den Tatvorwurf des Betruges 4 Jahre mehr bekommen, als  mit dem Tatvorwurf des Erschleichens von Leistungen.

Und wie bereits oben angeführt ist es zwar nicht unmöglich, aber recht unwahrscheinlich dass der Kontrolleur nur aufgrund von mündlichen Angaben aufnimmt. Hat er kein amtliches Ausweisdokument von Dir wird im allgemeinen die Polizei zur Personalienfeststellung hinzugezogen.

Übrigens, wenn Du den Polizisten gegenüber   falsche Angaben zu Deiner Person machst, ist das eine Ordnungswidrigkeit die mit bis zu 1000,- Euro Bußgeld geahndet werden kann und zwar nach folgender Rechtsgrundlage:


 § 111 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - Falsche Namensangabe

 (1)Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr über seinen Vor”, Familien” oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert.

 (2)Ordnungswidrig handelt auch der Täter, der fahrlässig nicht erkennt, daß die Behörde, der Amtsträger oder der Soldat zuständig ist.

 (3)Die Ordnungswidrigkeit kann, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann, in den Fällen des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro, in den Fällen des Absatzes 2 mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet werden.


Soviel zu Deiner rein theoretischen Frage.

Schöne Grüße            

TheGrow

 

gildenboss 
Fragesteller
 03.03.2015, 10:12

Also wie ich schon bei anderen antwortete, kann ich nur sagen dass ich immer mit einer Monatskarte fahre, doch ich wollte vom Kontext her wissen ob die Kontrolleure in dem Fall die mündliche Angabe reichen würde und ob die das auch mit dem Gerät kontrollieren können, ob diese Identität überhaupt existiert.

Danke für deine umfangreiche Antwort!

lg fabi

TheGrow  03.03.2015, 10:19
@gildenboss
doch ich wollte vom Kontext her wissen ob die Kontrolleure in dem Fall die mündliche Angabe reichen würde und ob die das auch mit dem Gerät kontrollieren können, ob diese Identität überhaupt existiert.

Nein die Kontrolleure haben keine Möglichkeit mündliche Angaben zu überprüfen.

Selbst die Polizei hat nur bedingte Möglichkeiten im Zug/Bus/S-Bahn die gemachten Angaben zu überprüfen. Deshalb nimmt einen die Polizei einen dann meist mit zur Dienststelle oder fährt mit Dir nach Hause um dort Einsicht in Deinen Ausweis / Pass zu nehmen.


gildenboss 
Fragesteller
 03.03.2015, 10:22
@TheGrow

okay danke, somit ist meine Frage beantwortet! :-)

TUrabbIT  05.03.2015, 13:08
@gildenboss

Die Kontrolleure haben keine Möglichkeit selber die Angaben zu überprüfen, deshalb werden meist die Angaben nicht mündlich sondern vom Personalausweis / Führerschein genommen und vom Kontrolleur aufgeschrieben. Solltest du keinen dabei haben, können die Kontrolleure die Polizei rufen zur Identifizierung. Die machen das entweder über den Computer falls sie einen mit Verbindung zur Polizei Datenbank haben oder nehmen dich zur Erkennungsdienstlichenbehandlung mit zur Dienststelle.

Hi, du musst dich in den meisten Fällen ausweisen. Ich hatte mal meinen Geldbeutel vergessen und musste mit auf die Polizeitstation, und das liegt nicht daran, dass ich 1,90 groß, männlich und fies aussah xD

Einfach so glauben die es meistens nicht, könnte aber bei mir auch dran liegen, dass ich so einen ungewöhnlichen Namen hab.

Ansonsten musst du noch das Geburtstag von demjenigen wissen und wenn die ganz schlau sind fragen sie auch nach dem Sterzeichen xD

Allerdings ist es ziemlich assi jemanden zu beschuldigen, nur by the way und wenn sie herausfinden, dass du gelogen hast, dann kannst du angezeigt werden.

gildenboss 
Fragesteller
 03.03.2015, 09:51

ok :)

Funktioniert Prima! Auch wenn der Kontrolleur bereits deinen Personalausweis in der Hand hält. Bestehe einfach hartnäckig darauf das du ganz anders heißt. Vielleicht lässt er dich laufen, weil er Schizophrene Menschen nicht abkassieren darf.

Ein Kontrolleur muss deine Daten aufnehmen und ohne Lichtbildausweis wird es schwer. Aber dafür gibt es ja die Polizei. Wenn du aber davor schon versuchst ihn zu verarschen und dann kommt die Polizei und die verarscht du auch, dann wird es teuer.

Fahr einfach nicht mehr schwarz dann hast du deine Gedanken frei für anderes Zeug.

gildenboss 
Fragesteller
 03.03.2015, 09:49

Habe ich gesagt dass ich schwarz fahre? ich habe ein Monatskarte

digitalism  03.03.2015, 09:58
@gildenboss

Wenn du eine Monatskarte haben würdest, dann würde es bedeuten das du auch ein gewisses Maß an Intelligenz besitzt. Daraus folgt das du dir diese Frage hättest selber beantworten können.

Da du aber keine hast (geringer IQ) plagen dich die sorgen erwischt zu werden und die Frage so sehr, dass du dich in einer Internet Community anmeldest und dort die Leute fragst anstatt einfach mal mit Freunden oder Eltern darüber zu reden. Also belüg dich nicht selbst.

gildenboss 
Fragesteller
 03.03.2015, 10:07
@digitalism

Bist du eigentlich minderbemittelt oder vllt warst du ja ganz woanders als man Gehirne verteilt hat.

Leider liegst du weißer Gandalf falsch, denn ich habe schon seit vielen Jahren ein Jahresabo bei der BVG und du behauptest irgendein Müll und dein Schlussfolgerungen beweisen nur das du derjenige bist mit einer fehlenden Intelligenz (Intelligenzquote von einer Fliege) 

Du bist einfach nur lachhaft dumm.

Um mal wieder auf die Frage zurück zu kommen, was wohl das klügste wäre, ich habe mir vllt gedacht, dass die Fahrkartenkontrolleure vllt mit dem Gerät, was sie immer dabei haben, überprüfen können ob die genannte Identität überhaupt existiert geschweige denn auf die beschuldigte Person überhaupt zutreffen tut.

digitalism  03.03.2015, 10:17
@gildenboss

Okay. Lass mich eins klar stellen. Du hast eigentlich ein Monatsabo aber zugleich ein Jahresabo bei der BVG. Ja das ist natürlich sehr klug von dir. So ist mann gewiss sicher, wenn du kontrolliert wirst das du nicht des Schwarzfahrens beschuldigt wirst weil du ja zwei Abonnement abgeschlossen hast. 

So und nochmal zurück zu deiner Frage. Wenn du deinen Personalausweis ihm vorzeigst dann ist dieser echt. Da braucht er nichts zu überprüfen, es sei denn du hast neben deinem Hobby zwei Abos abzuschließen auch noch mit Identitätsfälschung angefangen.

gildenboss 
Fragesteller
 03.03.2015, 10:27
@digitalism

bei einem Jahresabo bekomme ich von der BVG die ganzen Monatskarten zugeschickt du Intelligenzbombe.

Ich wollte vom Kontext her wissen ob die Kontrolleure in dem Fall die mündliche Angabe reichen würde und ob die das auch mit dem Gerät kontrollieren können, ob diese Identität überhaupt existiert.

Wenn man mal logisch nachdenkt, dann bin ich nicht bei meiner Frage davon ausgegangen, dass ich den Personalausweis dem Kontrolleur zeige sondern lediglich nur mündliche Angaben zu machen, also mach deine Augen auf und fang an klar zu denken.

digitalism  03.03.2015, 10:32
@gildenboss

Dir haben doch schon andere User gesagt das mann seinen Ausweis vorzeigen muss und du stellt die selbe Frage schon wieder. Ich weiß ja nicht was du unter logisch denken verstehst.

Außerdem hast du oben gemeint du "hättest" ein Monatsabo und später ein Jahresabo. Also entweder hat mann eins von beiden. Du sagst ja auch nicht zu deinem imaginären Monatsabo das du eigentlich ein Wochenabo hättest, ach halt wart, du würdest Tagesabo dazu sagen.

gildenboss 
Fragesteller
 03.03.2015, 10:46
@digitalism

ja soll ich dich bzw deine dumme Antwort ignorieren oder was? dann hättest du doch geweint, fehlende Aufmerksamkeit, die dir deine Eltern wohl nicht gegeben haben, ansonsten würdest du dich ja hier nicht so bemerkbar machen mit deiner beleidigenden Antwort und der ewigen Diskussion.

Durch meinen Jahresabo habe ich jeden Monat eine Monatskarte und zwar 12 Monate lang also 12 Monatskarten <- nochmal für dumme Menschen.

Ich habe nicht Monatsabo geschrieben, sondern Monatskarte, was wieder rum auf mein Jahresabo mit 12 Monatskarten hinweist, wenn du richtig lesen könntest dann würdest du das wissen, vokalem wenn man schon so schlau sein will dann sei es bitte auch.

digitalism  03.03.2015, 10:58
@gildenboss

Wo liegt der sinn einer Jahreskarte, wenn mann jeden Monat eine Monatskarte zugeschickt bekommt? Warum nicht eine Karte für ein ganzes Jahr?

Ist ja egal. Auf jedenfall solltest du nicht mehr schwarzfahren dann plagst du dich nicht mehr mit solch kniffligen Fragen.

gildenboss 
Fragesteller
 03.03.2015, 11:14
@digitalism

Weil ich manchmal vor lauter Stress vergesse mir eine neue Monatskarte zu kaufen und es deshalb manchmal passiert ist dass ich 1 Tag ohne gültigen Fahrausweis gefahren bin bzw paar Stationen bis ich es während der Fahrt bemerkt habe, ausgestiegen bin und mir eine neue Karte gekauft habe.

digitalism  03.03.2015, 11:16
@gildenboss

Da liegt der Hund begraben. Schilder das nächste mal deine Frage genauer dann kann jeder deine Sorgen verstehen ohne dich gleich der Schwarzfahrerei zu beschuldigen.

helmutwk  05.03.2015, 15:01
@digitalism

Wo liegt der sinn einer Jahreskarte, wenn mann jeden Monat eine Monatskarte zugeschickt bekommt? Warum nicht eine Karte für ein ganzes Jahr?

Die Frage musst du der BVG stellen ...

Die bietet ein Jahresabo an: 12 Monatskarten für den Preis von 10. Ne Jahreskarte gibts nicht.

Zum Vergleich: das 4-er-Ticket, das sie anbietet, besteht auch aus 4 Karten und nicht etwa aus einer, die 4-mal entwertet werden kann ...

BVG (Berliner Verkehrsgesellschaft) eben.

helmutwk  05.03.2015, 15:04
@gildenboss

wenn du richtig lesen könntest

Komm wieder runter - es gibt Verkehrsgesellschaften da gibt es Jahreskarten. Es kann ja nicht jeder wissen wie dämlich die BVG ist, wenn er nicht gerade in Berlin und Umgebung wohnt.

In der Regel muss man dich legitimieren (Ausweispapiere, irgendwas Amtliches). Es sei denn, man hat wirklich keinerlei Papiere dabei - aber auch das muss man erstmal nachweisen können dass man keine Unterlagen dabeihat.. kann sicher alles passieren!

Mir ist sowas noch nie passiert, ich denke jedoch dass es in der Regel Mittel und Wege gibt, eine Identität herauszubekommen.. zumal auf den meisten Fahrkarten auch Passfotos drauf sind die sicher bei der Verkehrsgesellschaft gespeichert worden sind.

Naja du bist nicht verpflichtet überhaupt Angaben gegenüber dem Angestellten des Verkehrsbetriebs zu machen. Steht jedoch der Verdacht einer Straftat im Raum so könnte § 127 StPO greifen, nachdem man dich vorläufig festnehmen könnte, bis deine Personalien festgestellt wurden.

Gegenüber Polizei keine Angaben zur Person zu machen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann belangt werden.

Zur Sache selbst muss du nicht natürlich nicht äußern.

gildenboss 
Fragesteller
 03.03.2015, 09:51

danke!