falsche Adresse, jedoch konnte Mahnbescheid zugestellt werden

2 Antworten

Im Moment gilt der Mahnbescheid als zugestellt und der Vollstreckungsbescheid kann an der korrekten Adresse auch zugestellt werden. Wenn sich später herausstellen sollte, dass die Zustellung doch fehlerhaft war, hat dies auch nur eine Auswirkung auf die Widerspruchsfrist, bzw. Einspruchsfrist. Hier kann der Antragsgegner dann gegebenenfalls die sog. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verlangen, d.h. er/sie wird so gestellt, als ob die Frist nicht versäumt wurde, wenn z.B. vorgetragen wird, dass wegen der fehlerhaften Zustellung nicht rechtzeitig reagiert werden konnte. Im Moment also einfach mit der richtigen Adresse weitermachen. Weitere Info zum Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid auch unter www.mahnbescheid.com

kaiserstrasse 
Fragesteller
 07.07.2010, 10:55

Vielen Dank, ich dachte es mir fast und werde so weiter verfahren.

Nicht ich glaube, sonder es ist so: Der Mahnbescheid ist zugestellt. Wenn der Schuldner nicht mehr dort wohnt, hätte die Mutter den MB nicht annehmen dürfen. Er gilt nun als zugestellt. Beantrage den VB nun mit der neuen Adresse und die Sache ist gut.