Fake-Profil - strafbar?
Hallo,
unzwar habe ich bei einer SingleApp einen Fake-Account mit Bildern von einem Bekannten aus Facebook erstellt und ebenfalls einen ähnlichen Namen benutzt. Dort habe ich lediglich mit anderen geschrieben - nichts weiter.
Der jenige hat jetzt eine Anzeige bei der Polizei erstellt.. Ist das überhaupt strafbar? Auf den Bildern war kein Copyright (also dieses Zeichen).
Hab mich viel im Internet informiert aber meistens stößt man nur auf Antworten von 2010 oder die Fragen passen nicht zu meinem Fall.
Dankeschön!
5 Antworten
Du hast gegen mehrere Gesetze verstoßen. Der Fotograf besitzt die Urheberrechte (bei Selfies ist es die abgebildete Person selbst). Die zu sehende Person hat Persönlichkeitsrechte und eine falsche Identität hast Du auch noch vorgetäuscht.
Das kommt auf deine Reife und dein Alter an, auf den verursachten Schaden und, und, und....
Ja volljährig bin ich schon.. Verursachten Schaden? Hab nur mit anderen geschrieben, mehr nicht.. Keine Bilder ausgetauscht oder so..
ein Fakeprofil ist nicht strafbar. Fotos anderer zu verwenden aber natürlich schon, wenn du dazu keine Einwillig hast. Und das kann ich mir nicht vorstellen, dass jemand bereit ist, dir sein foto für deine Zwecke zur Verfügung zu stellen. In Deutschland gibt es kein Copyright! In Deutschland gibt es Urheberrechte und Persönlichkeitsschutz. Und du hast damit beides verletzt. Eine Anzeige führt 100% zum Erfolg. Folge: Abmahnmöglichkeit, Schadensersatz und je nach dem was du damit gemacht hast auch strafrechtliche Konsequenzen
Ich habe lediglich mit anderen geschrieben, mehr nicht..
neben den Anwaltskosten und Abmahnkosten, sofortiger Löschungsaufforderung können noch zivilrechtliche oder sogar strafrechtliche Konsequenzen auf dich zukommen, vorallem wenn du nicht sofort alles löschst. Geh mal im für dich günstigsten Fall von 400 EUR aus
Ja gut, mal abgesehen vom Copyright.. was kann denn infolge der Anzeige passieren?
Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Klar. Die Rechte an den Bildern hat er, egal ob Copyrightzeichen drauf ist oder nicht.
Selbstverständlich ist es strafbar, wie kommst Du auf die Idee, dass Copyright bzw Urheberrecht nur gilt wenn ein Copyrightzeichen auf dem Bild enthalten ist?
Das ist vollkommener Blödsinn.
Und im Falle der Anzeige: was kann da auf mich zukommen?