Fahrzeugleasing und KFZ-Kennzeichen

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Hallo Markus, falls noch aktuell, habe ich erst mal ein paar Fragen: 1. Wer ist denn der Versicherungsnehmer (VN)
du selbst oder der VN? 2. Wer ist in Zukunft der Halter des Fahrzeugs? du selbst oder der neue Arbeitgeber - nur dann wäre eine Ummeldung erforderlich! 3. Der Leasinggeber und "eigentlicher Halter", wie du es nennst, sind in der Regel nicht derselbe!? Sollte dein Arbeitgeber der neue Halter sein, dann wird eben die Zulassungsbescheinigung Teil I +II auf den neuen Arbeitgeber umgeschrieben bzw. umgemeldet und der Leasinggeber behält in der Regel die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugbrief) als Sicherheit. 4. Bei deinem Privatleasingvertrag bist du ja auch bisher der Fahrzeughalter, obwohl dir das Leasingfahrzeug nicht gehört! Du mußtest eben auch die Zulassungsbescheinigung Teil I beim Leasingeber hinterlegen!?