Fahrradanhänger hinterm 50ccm Roller

3 Antworten

wenn er die freigabe für die Geschwindigkeit hat,beleuchtung und ordentliche anhängekupplung am roller und Anhänger ist es erlaubt.dabei wichtig anhängekupplung am roller muss vom tüv in den papieren eingetragen sein und setzt voraus das sie prüfzeichen hat

im prinzip jain...

folgendermassen!

es gibt landkreise, da muss man mit dem anhänger zum tüv, der braucht licht wenn das mofa-rücklicht verdeckt ist.

normalerweise ist es so, dass roller zum tüv müssen mit anhänger, zugelassener kupplung (die kostet mal eben 50 !!, nich 10 euro wie die rad-kupplung), mofas bis 25 i d r nicht, je nach landkreis, wie gesagt.. es gibt auch landkreise wo anhänger am roller verboten sind, ganz streng genommen!

tip am rande: alte ddr-mopped-kupplung, is sogar gefedert, gibts bei ebay um n 10er.

kennzeichen dran ist verboten! auch das duplikat des mofas, soweit ich weiss..

die duldung is ne andere sache...

rückstrahler ist klar, 2 weisse, 2 rote, 4 gelbe.

nein, das ist nicht erlaubt (zumindest nicht im öffentlichen straßenverkehr)