Fahrrad im gebüsch an abgelegenem feldweg?
Hallo... Ich habe ein Fahrrad in einem Gebüsch an einem Feldweg am Ortsrand einer mittelgroßen Stadt gefunden. Das war gestern. Es lag da morgens gegen 8 Uhr und mittags zwischen 11.30 und 13.30 kam auch keiner um es abzuholen (habe dort gewartet weil ich da immer Mittagspause in der Arbeit mache :D) So heute liegt es immernoch da... Die Reifen sind beide ziemlich platt, es fehlt der Sattel und die avorderradbremse ist ausgehängt (Felgenbremse). Aber ansonsten ist es noch sehr gut. Lack sieht aus wie neu. Lediglich die Klingel ist leicht verostet. Naja nun zu meiner Frage. Da ich kein eigenes Fahrrad habe aber gerne eins habe würde und dieses exemplar noch sehr gut in Schuss ist und offenbar der Besitzer es weggeworfen hat... Ab wann kann ich das Fahrrad bedenkenlos mitnehmen? Also wie lange sollte ich warten ob es da liegen bleibt bevor ich es mitnehmen und selbst benutzen kann? ich möchte natürlich niemandem etwas klauen! Aber es sieht eben aus als wenn es niemand mehr gehört... Was würdet ihr tun?
11 Antworten
Das Fahhrrad stammt aus einer Straftat,und / oder wurde später ausgeschlachtet.Hier werden Teile weiterverkauft.
Laß die Finger weg.
Geh auf einen Flohmarkt,solche Räder bekommst Du,aber intakt für 20.-50 Tacken.
Würdest Du das Rad stehlen,so müßtest Du noch 50 Tacken für die Instandsetzung zahlen,wenn Du das selbst kannst.
Ruf mal die Polizei über Amt an und melde Deine Beobachtung.
Das Rad wurde wahrscheinlich geklaut und dann weggeworfen. Oftmals machen das Menschen um einen Strecke X zurückzulegen. Das Diebesgut wollen sie gar nicht behalten.
Das Rad ist und bleibt damit noch immer gestohlen. Würdest Du dieses für den persönlichen Gebrauch an dich nehmen wäre das noch immer nicht rechtens.
Du solltest die Polizei informieren.
Gruß
Du solltest es zum Fundbüro bringen und dort sagen dass du gern die Fundrechte hättest. Dann musst du sechs Monate warten. Nach dieser Zeit bekommst du einen Brief vom Fundbüro, wenn sich niemand gemeldet hat und dieses Fahrrad für sich beansprucht. Dann kannst du es abholen und bekommst ein Zertifikat, dass dieses Rad jetzt dir gehört. Du kannst es dann selbst fahren oder es auch gefahrlos verkaufen. Selbst wenn dann heraus kommen sollte dass dieses Rad geklaut war, bist du auf der sicheren Seite und es kann dir nichts passieren.
Gute Antwort, LG.
Dafür ist das Fundbüro zuständig, gebe es ab und wenn sich nach einer gewissen Frist (die Frist kennt das Fundbüro) niemand meldet, darfst du es offiziell behalten.
Die Frist steht im BGB ;-) 6 Monate.
Du hast eine Sache gefunden. Du bist gesetzlich verpflichtet, diese beim Fundbüro oder z.B. der Polizei abzugeben.
Das Fahrrad zu behalten, wäre Fundunterschlagung und strafbar.
Wenn sich der Besitzer nach 6 Monaten nicht gemeldet hat, kannst Du das Fahrrad beanspruchen und behalten.