Fahrrad Diebstahl Im Fahrradkeller
Hallo ich hätte mal eine Frage. In der Schule wurde mir mein Fahrrad gestohlen ich hatte es nicht abgeschlossen weil der Hausmeister nach 8 Uhr den FahrradKeller NORMALER weise immer abschließt. Meine Mutter hat sich mit dem Raktor unterhalten, der meinte das die Schule über die Stadt versichert sei. Nun meint die Stadtversicherung das das Fahrrad nicht Abgesperrt war nicht ersetzt bzw. Gezahlt werden kann. Nun stell ich mir die Frage Der Hausmeister muss doch das Tor Abschließen also müsste doch eig. der Hausmeister auf die Kosten kommen? PS. ich wurde nicht Informiert das die Schule nicht haftet wenn etwas beschädigt wird bzw. gestohlen wird also was nun?
4 Antworten
Der Hausmeister muss es garantiert nicht bezahlen. Natürlich musst du dein Fahrrad immer abschließen.
Ich glaube mal einfach nicht, dass die Versicherung nicht für den Schaden aufkommen muss. Wenn der Fahrradkeller normalerweiser IMMER verschossen ist, so brauch man das Fahrrad nicht noch extra sichern. Analog würde ja auch bei einem Eindringen in den privaten Keller die Versicherungen zahlen müssen. Es sei denn, es steht irgendwo dass keine Haftung übernommen wird.
PS: Lerne fürs nächste Mal........mein Fahrrad ist immer abgeschlossen.....auf jeden Fall, wenn ich was der Versicherung melden muss ;-)
Der Hausmeister "muss" gar nichts. Wenn du dein Fahrrad nicht abschließt handelst du grob fahrlässig und keine Versicherung zahlt dir etwas.
Es war ja nicht abgeschlossen und somit kann es nicht gestohlen worden sein, oder? Und für solche Fälle kommt ja auch die Hausratversicherung auf, die ja eigentlich jeder Haushalt hat. Damit haben daher weder die Schule noch die Stadt noch der Lehrer oder der Hausmeister etwas am Hut. Viel Glück.
Dazu sagen die hier bei uns: Unbefugtes Nutzen, weil eben nicht angeschlossen, und gut ist.
Wenn etwas nicht ab- oder angeschlossen ist, bedeutet das keineswegs, dass man es mitnehmen darf. Es ist genauso Diebstahl, ohne Unterschied.