Fahrprüfung : bus mit warnblinklicht?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du darfst den Bus nicht überholen, solange er noch fährt. Wenn er steht, darfst du mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren. Das gilt übrigens auch für den Gegenverkehr, auch dieser darf nur mit Schrittgeschwindigkeit unter Ausschluss jeglicher Gefährdung vorbeifahren.

Wenn der Bus auf der Straße hält, musst du nicht zwingend überholen. Dann kannst du auch hinten warten. Ist der Bus aber in einer Bucht, dann empfiehlt es sich an diesem vorbeizufahren.

§ 20 StVO Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse

(4) An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, daß eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muß der Fahrzeugführer warten.


Du darfst also in Schrittgeschwindigkeit vorbei fahren wenn eine Behinderung oder Gefährdung ausgeschlossen ist. Wenn Du wartest weil Du Dir nicht sicher bist ist das auch Ok.

§ 20 StVO - Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse

(1) An Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden.

(2) Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrzeugführer warten.

(3) Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer Haltestelle (Zeichen 224) nähern, und Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt werden.

(4) An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrzeugführer warten.

(5) Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.

(6) Personen, die öffentliche Verkehrsmittel benutzen wollen, müssen sie auf den Gehwegen, den Seitenstreifen oder einer Haltestelleninsel, sonst am Rand der Fahrbahn erwarten.

Hallo

Bei warnblinkanlage musst du stehen bleiben , blinkt er normal , in schrittgeschwindigkeit. , genauso der Gegenverkehr

Gruß mike

bei Warnblinklicht auf jedenfall anhalten und bei nur Blinklicht rechts, in Schritttempo vorbeifahren