Fahrerflucht ohne Personenschaden

7 Antworten

Moin, zum einen gibt es eine festgesetzte grenze was den sachschaden betrifft, in deutschland ist das 1500 euro. liegt der schaden darüber, kann die fahrerlaubnis entzogen werden. Weiterhin stellt sich die frage, ob der geschädigte strafantrag stellt. also, ob der geschädigte an der strafrechtlichen verfolgung des täters besonders interessiert ist. ist dies der fall, wird das verfahren seitens der staatsanwaltschaft eröffnet und es kommt höchstwahrscheinlich zu einem gerichtsverfahren in dem dann das bußgeld verhängt wird. dies ist dann entscheidung des richters, wie hoch die geldstrafe ausfällt. das kommt auf das individuelle einkommen des täters und natürlich auf die räue etc pp an, wie sich der täter während der ermittlungen der polizei und das vor gericht verhält. eine feste strafsumme gibt es da nicht. zudem kann ich hier nur von deutschland sprechen 11

Natürlich wird das strafrechtlich verfolgt. Wie würdest du reagieren, wenn du dir ein nagelneues Auto kaufst, es abstellst und anschließend bemerkst, dass ein kleiner Kratzer im Lack ist? Wenn dich niemand gesehen hat, haste noch mal Glück gehabt. Aber merk dir für die Zukunft: Egal um welchen Schaden es sich handelt, den du an Gegenständen fremder Personen verursachst, (selbst bei noch so minimalen) du musst dich bei der jenigen Person melden und es mit ihr klären. Wenn dich doch jemand gesehen hat und sich dein Kennzeichen gemerkt hat, kann es zur Anzeige wegen Fahrerflucht kommen.

BadBoy117 
Fragesteller
 29.06.2012, 22:55

ich bin eh ziemlich fertig......

ich war mir anfangs nicht sicher, ob was war, aber ein mann, der in der nähe stand, zeige in richtung des fahrzeuges und sagte etwas zu einem anderen(hat wohl was gesehen), dann bin ich bei der nächsten möglichkeit umgedreht und bin in der nähe stehengeblieben, als ich dann in die nähe, des fahrzeugs kam, hab ich gsehen, dass da ein kratzer war(ob wirklich von mir oder nicht? keine ahnung) und dann kam auch schon der besitzer. zu erst hab ich gschaut ob die vermeindlichen zeugen da sind....waren sie nicht, der besitzer hat weder mich noch den kratzer gesehen, drum dacht ich mir, ich lass es lieber und fahr einfach weiter..............

danhe  29.06.2012, 23:00
@BadBoy117

In diesem Fall haste vielleicht doch noch mal Glück gehabt. Mir ist auch schon mal sowas ähnliches passiert, ich bin rückwärts aus einem Parkplatz gefahren und habe hinter mir leicht ein Fahrzeug "angefahren". Habs im Rückspiegel gesehen, wie es sich bewegt hat. Bin danach ausgestiegen, um zu schauen, ob ein Kratzer oder ne Delle enstanden ist. Da dies nicht der Fall war und mich auch niemand gesehen hat, bin ich einfach losgefahren.

Auch das ist Fahrerflucht. In Deutschland wird das bestraft, in Österreich garantiert auch. Es gibt eine saftige Geldstrafe, einen Eintrag ins Strafregister und Schadensersatz kommt oben drauf. Außerdem bekommt man in Deutschland Punkte. Ob es das in Österreich gibt, weiß ich nicht.

Alos ohne mich im Rechtssystem der Österreich aus zu kenne geh ich schwer von Fahrerflucht aus. Ist ja ein Schaden verursacht worden.

ist trotzdem Fahrerflucht, allerdings fällt Unterlassene Hilfeleistung schonmal weg, aber die Strafe dafür ist dennoch ziemlich saftig.

Stellt er sich allerdings freiwillig und es wäre sehr wahrscheinlich dass er niemals erwischt worden wäre, dann ist das ein starker Milderungsgrund.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung