Fahrerflucht, Fahrzeughalterin verweigert Aussage

7 Antworten

Auf alle Fälle Versicherung informieren und einen Anwalt kontaktieren.

Wende Dich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, der wird das regeln.

Im Grunde kann es Dir egal sein wer das Auto gefahren hat, die Versicherung muss den Schaden regeln. Was die Versicherung hinterher mit Halterin und Fahrerin macht ist nicht Dein Problem.

Auf jeden Fall solltest du um deine Forderungen durchzusetzen einen Anwalt (Verkehrsrecht) damit beauftragen denn nur ein Anwalt bekommt Einsicht in die Akten.Die Kosten dafür muss der Unfallverursacher übernehmen.Du musst jetzt Ruhe bewahren denn die Ermittlungen ziehen sich in die Länge.Die Polizei ermittelt und dann geht die Sache an den Staatsanwalt der alles nochmal überprüft und die Daten der Person freigibt. Erst dann werden sie dir mitgeteilt und du kannst dich an die gegnerische Versicherung wenden.Du solltest bis zur Bestätigung durch die gegnerische Versicherung keine Reparaturarbeiten durchführen lassen da es sein kann dass sie einen Gutachter mit der Besichtigung des Schadens beauftragen.Fertige inzwischen einige Fotos von deinem Schaden an.

PS.Bei mir hat es in ähnlicher Situation bis zur endgültigen Instandsetzung 1 Jahr und einen Monat gedauert.Also brauchst du viel Geduld.

es gibt die aussage und die unfallspuren, die werden dann zur ermittlung genohmen , wenn es keinerlei aussage der fahrzeighalterin gibt.

2 wochen sehe ich auch nicht als kritisch.

der gutachter sollte die ufnallspuren dokumentiert haben, eventuell wenn es lackspuren gitb, eine probe geneohmen haben, womit man das fahrzeug ermitteln kann, das de rverursacher war.

2 wochen sind bei einem ermittlungsverfahren nicht viel zeit kannst ruhig noch warten wenn sie wirklich schuld ist kriegst du die selbstbeteiligung meines wissens erstattet