Fahrerflucht bei Delle in Autotür Kind
Hi, uns wird vorgeworfen, unser Kind hätte eine Beule mit unserer Autotür in die unserer Nachbarn gemacht. An dem Tag waren wir zwar unterwegs, haben aber nichts mitbekommen, wir waren nach dem vermeindliche Unfall den rest des Abends zu Hause, das Auto stand auch hier. Ein Sachverständiger der Polizei will das mit beiden Autos testen, da unser Nachbar Lack von angblich unserem Auto bei der Polizei mit abgegeben hat. Allerdings bekommt unser Auto immer mehr neue Kratzer, er könnte also einen Kratzer gemacht haben, mit Tesa rüber und voila, da haste den Lack. Damit ist es für die Polizei eindeutig.. -.- wäre das nun Fahrerflucht? Weil das in der Anzeige mit bei ist..Aber wir wissen ja bis heute noch nichts davon, dass unser Kind die Delle gemacht hat und sind von seiner Unschuld fest überzeugt, deswegen konnten wir uns ja schlecht bei ihm melden..und wir waren ja auch den ganzen Tag zuhause....haben uns net aus dem staub gemacht..
5 Antworten
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist eine vorsätzliche Straftat, man kann sie also nur wissentlich begehen. Bekommt man von einem Unfall / Schaden nichts mit dann ist dieser Tatvorwurf nicht haltbar.
Wenn nachgewiesen werden kann das der Schaden tatsächlich durch Euer Kind verursacht wurde dann ist das Ganze eine Sache für die Haftpflichtversicherung - aber nichts für den Staatsanwalt.
Es ist nicht ausschlaggebend, dass es euer Autolack ist - ausschlaggebend ist, ob die Stellen: eure Autotür - Delle des anderen Autos übereinstimmen. Und das beweist ein Gutachter.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
In dem Fall schon.
Ja, das kann als Fahrerflucht ausgelegt werden.
Doch, ist mir selbst passiert.
Hab auch nichts mitbekommen. Da der Geschädigte aber die Polizei rief, galt das schon von Anfang an als Fahrerflucht (und das als Beifahrer!).
Zitat:
Nicht strafbar macht sich, wer beim Entfernen vom Unfallort nicht vorsätzlich gehandelt hat. Das ist dann der Fall, wenn der Unfallbeteiligte den Unfall nicht bemerkt hat. Unfallflucht ist eine Vorsatztat.
https://www.vrvz.de/verkehrsrecht/unerlaubtes-entfernen-vom-unfallort.html
Tja, ich habs aber anders erlebt.
Verfahren wurde eingestellt - ich muss aber das Schreiben jetzt nicht einscannen?
Wenn das Verfahren eingestellt wurde dann macht man Dir diesen Vorwurf nicht, also hast Du es nur so erlebt wie es auch sein darf.
Natürlich wurde mir der Vorwurf gemacht - oder was denkst Du, warum ich zur Vernehmung zur Polizei musste?
Aber bleib halt bei Deiner Meinung...
Das ist doch nicht so schwer zu verstehen, oder?
Das Verfahren wurde eingestellt, also bist Du nicht wegen Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort verurteilt worden. Somit ist Deine Aussage: Da der Geschädigte aber die Polizei rief, galt das schon von Anfang an als Fahrerflucht falsch.
Man hat in dieser Richtung ermittelt, konnte Dir aber nichts nachweisen und hat eingestellt. Macht`s jetzt klick?
Ist ja schon mal genial, das der Nachbar es nicht für nötig hält, sich kurz nach der "Beobachtung des Unfalls" (er ist sich ja so sicher das es von ihrem Kind kommt) mit Euch in Verbindung zu setzen, um das erst einmal zu klären. Nee, da muss natürlich gleich die Polizei angefahren kommen.
Ein Beweis ist das in meinen Augen auch nicht. Schnell mal bissl Lack von Eurem Auto gekratzt...voila
Selbst eine mögliche Kostenübernahme seitens der Versicherung ist dem Herrn nicht in den Sinn gekommen. Also irgendwie stinkt die Geschichte... Im Nachhinein kann man vieles behaupten.
Nein, kann es nicht.
Entweder man bekommt einen Unfall mit oder nicht - und wenn nicht dann kann man sich auch nicht unerlaubt von einem Unfallort entfernen...