Fahren ohne TÜV in der Probezeit. Was passiert wenn es nicht das eigene Auto ist?

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Kommt drauf an, wie lange der TÜV abgelaufen ist. Wie da die genaue Regel ist, weiss ich auch gar nicht...

ABER

Als Halter ist man dazu verpflichtet, ein Fahrzeug verkehrstauglich zu halten, dazu zählt auch der TÜV.

Aber auch als Fahrer hast du die Pflicht, dich über die Verkehrstauglicheit des Fahrzeugs zu vergewissern, welches du fährst. Da spielt es keine Rolle, ob es das eigene ist, oder ob es nur ausgeliehen war.

Die Strafe bekommt in erster Linie derjenige, der das Fahrzeung zum Zeitpunkt der Kontrolle bewegt hat. Der Halter bekommt aber auch eine Strafe, da er es zugelassen hat, deinen Freund mit einem nicht für den Verkehr zugelassenes Fahrzeug fahren zu lassen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es wissentlich oder unwissentlich war, denn man hat das regelmäßig zu überprüfen.

Crack  06.07.2017, 22:56

Die Strafe bekommt in erster Linie derjenige, der das Fahrzeung zum Zeitpunkt der Kontrolle bewegt hat.

Ja - wenn etwas am Fahrzeug nicht stimmt.
Aber nicht für eine verpasste HU - das ist Angelegenheit des Halters.

da er es zugelassen hat, deinen Freund mit einem nicht für den Verkehr zugelassenes Fahrzeug fahren zu lassen.

Wie kommst Du denn darauf?
Auch mit verpasster HU bleibt das KFZ zugelassen.

Fotoespana  07.07.2017, 18:21
@Crack

Sicher bleibt es zugelassen (wenn wir von der Anmeldung reden), aber es ist nicht zugelassen (wenn wir von Erlaubnis reden), ein Fahrzeug zu bewegen, welches keinen TÜV hat, demnach ist es in dem Moment nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen, sprich, es ist nicht erlaubt.

Und ja, du hast auch Recht, dass die HU Sache des Halters ist. ABER - Wenn das Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt wird, ist der Fahrer in dem Moment dafür verantwortlich und es spielt keine Rolle, ob er weiss, ob der TÜV abgelaufen ist  oder nicht, der Fahrer kriegt die Strafe dafür, dass er das Fahrzeug mit diesem Mangel bewegt hat. Übrigens, es kann auch jeder andere Mangel sein.

Ja und er Halter kann auch einen dran kriegen, weil er es zugelassen (hier wieder die Erlaubnis) hat, dass das Fahrzeug bewegt wird.

Crack  08.07.2017, 19:34
@Fotoespana

Sicher bleibt es zugelassen (wenn wir von der Anmeldung reden), aber es ist nicht zugelassen (wenn wir von Erlaubnis reden), ein Fahrzeug zu bewegen, welches keinen TÜV hat, demnach ist es in dem Moment nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen, sprich, es ist nicht erlaubt.

Das ist schon etwas wirr,
bemerkst Du das nicht auch?

Wenn das Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt wird, ist der Fahrer in dem Moment dafür verantwortlich und es spielt keine Rolle, ob er weiss, ob der TÜV abgelaufen ist  oder nicht, der Fahrer kriegt die Strafe dafür, dass er das Fahrzeug mit diesem Mangel bewegt hat.

Dann kannst du sicher auch den Paragrafen nennen gegen den der Fahrer dann verstößt?
Oder den Tatbestand des BKat nach dem der Fahrer dann zur Verantwortung gezogen werden kann?

Die Suche danach kannst du Dir aber sparen - Du wirst nichts finden, denn es ist so wie ich schrieb: es ist Angelegenheit des Halters, nicht des Fahrers!

Fotoespana  08.07.2017, 23:52
@Crack

Es ist Angelegenheit des Halters, dass sein Fahrzeug in einem für den Straßenverkehr tauglichen Zustand ist. Das ist richtig.

Aber viel wichtiger ist der Punkt, dass man als Fahrer eines Fahrzeugs verpflichtet ist, das Fahrzeug auf Mängel zu überprüfen. Dazu zählt auch die Prüfung, ob der TÜV abgelaufen ist, So auch, ob alle Beleuchtungseinheiten funktionieren.

Aus diesem Grund bekommt der Fahrer eines Fahrzeugs mit Mängeln auch die entsprechende Strafe. Hauptverantwortlich ist derjenige, der das Fahrzeug zu dem Zeitpunkt der Kontrolle  fährt. In dem Moment hat der Halter rein gar nichts damit zu tun, denn ich als Fahrer kann es ablehnen, mit so einem Fahrzeug zu fahren.

Mit der Nutzung eines Fahrzeugs erkenne ich die STVO an und habe dafür Sorge zu tragen, dass ich diese befolge.

Was zum Beispiel auch ein schönes Beispiel ist:

Wenn du keinen Führerschein hast und dir von jemandem ein Auto leihst und damit fährst und erwischt wirst, bekommst du ja auch die Strafe dafür. Ja, der Halter des Fahrzeugs wird auch bestraft, weil er sich vergewissern muss, dass der Nutzer des auf ihn zugelassenen Fahrzeugs die entsprechende Fahrerlaubnis für das genutzte Fahrzeug hat. Die Ausrede, dass er nicht wusste, dass du keinen Führerschein hast zählt in dem Moment nicht.

Fotoespana  08.07.2017, 23:52
@Crack

Nein, ich finde das nicht wirr, du bist nur ein wenig schwer von Begriff.

Crack  09.07.2017, 00:13
@Fotoespana


Nein, ich finde das nicht wirr, du bist nur ein wenig schwer von Begriff.


Danke für das Kompliment.

Wäre es nicht besser wenn Du auf meine Fragen eingehen würdest?
Stattdessen zählst Du alle möglichen Dinge auf, bleibst aber wieder inhaltslos was die gesetzliche Grundlage angeht und schreibst lediglich das was Du denkst.

Nochmal die Fragen:
Gegen welche Paragrafen verstößt denn der Fahrer?
Welche TBNR richtet sich gegen den Fahrer?



Wenn du keinen Führerschein hast und dir von jemandem ein Auto leihst und damit fährst und erwischt wirst, bekommst du ja auch die Strafe dafür.

Ich bitte Dich.
Du vergleichst Äpfel mit Birnen.

Bisher sprachen wir über Ordnungswidrigkeiten.
Jetzt bringst Du eine Straftat ins Spiel.
Das ist etwas völlig anderes und hat mit der StVO und dem BKat nichts zu tun.

Fotoespana  09.07.2017, 00:57
@Fotoespana

Das wird in §23 StVO geregelt.


Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 23 Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden


(1) Wer ein
Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör
nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand
des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem
dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die
Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die
Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung
nicht leidet. Ferner ist dafür zu sorgen, dass die vorgeschriebenen
Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene
Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern
auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein.(1a)
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht
benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons
aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das
Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.(1b)
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder
betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist,
Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt
insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von
Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).(2)
Wer ein Fahrzeug führt, muss das Fahrzeug, den Zug oder das Gespann auf
dem kürzesten Weg aus dem Verkehr ziehen, falls unterwegs auftretende
Mängel, welche die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigen, nicht
alsbald beseitigt werden; dagegen dürfen Krafträder und Fahrräder dann
geschoben werden.(3) Wer ein Fahrrad oder
ein Kraftrad fährt, darf sich nicht an Fahrzeuge anhängen. Es darf nicht
freihändig gefahren werden. Die Füße dürfen nur dann von den Pedalen
oder den Fußrasten genommen werden, wenn der Straßenzustand das
erfordert.



Crack  09.07.2017, 10:33
@Fotoespana

Ich dachte mir das Du damit kommst...
Das ist für die Frage aber nicht zutreffend, denn:

Auch wenn die HU abgelaufen ist kann das KFZ in tadellosem Zustand sein. Ich als Fahrer kann also allen Verpflichtungen nach §23 StVO nachkommen, begehe also keinen Verstoß dagegen wenn das KFZ ordnungsgemäß ist.

Meine Fragen waren [und sind immer noch]:
Gegen welche Paragrafen verstößt der Fahrer wenn die HU abgelaufen ist?
Welche TBNR richtet sich gegen den Fahrer?


Die Strafe gemäß Bußgeldkatalog bezieht sich immer auf den Fahrer.

Nein!

Sieh doch mal in den §29 Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger StVZO.

Da steht:

Die Halter

von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen.

Auch im Bußgeldkatalog ist das nicht anders, dort kann logischerweise nur das geahndet werden für das es auch eine Vorschrift gibt. Da der Fahrer in Bezug auf die HU nicht in der Pflicht steht taucht er auch im BKat nicht auf.
Du darfst auch gern selbst suchen ob Du unter den Tatbestandsnummern eine findest die auf den Fahrer zutrifft:
http://www.dvr.de/betriebe_bg/daten/bkat/bussgeldkatalog_186.htm

Fotoespana  09.07.2017, 11:11
@Crack

Ja, aber gemäß §23 verstößt der Fahrer dagegen, dass das Fahrzeug eben nicht ordnugsgemäß ist, denn ordnungsgemäß muss eine gültiger TÜV vorliegen. Entweder fährt er nicht mit dem Fahrzeug, wenn er es doch tut, muss er die Konsequenz dafür tragen und ein mögliches Bußgeld in Kauf nehmen.

Fotoespana  25.07.2017, 02:29
@Fotoespana

Liebe, liebe Leute. Heute ist mir eben dieses passiert. Ich bin mit einem Fahrzeug gefahren, bei dem der TÜV seit Februar abgelaufen ist.

Jetzt wurde ich eines besseren belehrt:

Die eigentlichen Mängel, wie zum Beipspiel defekte Beleuchtung ist vom Fahrer zu tragen.

Das Bußgeld für den abgelaufenen TÜV ist tatsächlich Angelegenheit des Halters.

Also: Klare Antwort hier ist folgende:

Als Fahrer eines Fahrzeugs, wo nur der TÜV abgelaufen ist, hat man keinerlei Strafe oder Bußgeld zu befürchten, sofern keine sichtbaren Mängel vohanden sind.

Lieber Crack: Ich muss mich bei dir entschuldigen. Ja, du hattest Recht. Dein Triumph...Asche auf mein Haupt...

Die Sache ist eigentlich gar nicht so schwer ;-)

Verantwortlich für alles rund um's Fahrzeug ist, der das Fahrzeug auf seine Kosten und zu seinem Nutzen in Verkehr bringt. Das ist in aller Regel der Halter. Der ist damit auch in erster Linie verantwortlich, dass der TÜV abgelaufen ist.

Als Führer dieses Fahrzeugs bist Du aber bei JEDER Fahrt zur Abfahrtskontrolle verpflichtet, d.h. Du darfst die Fahrt gar nicht erst antreten, wenn das Fahrzeug nicht verkehrstauglich ist oder es sicherheitsrelevante und offensichtliche Mängel hat. Es ist also genauso Deine Schuld überhaupt mit dem Fahrzeug gefahren zu sein.

Deshalb bekommt in der Regel sowohl der Halter, als auch der Fahrer eine Verwarnung/Busgeld.

Um abschließend die Frage zu beantworten, ob das eine Konsequenz für das Fahren zur Probe hat, hilft ein Blick in das Gesetz.
Anlage 12 zur FeV behandelt alle Konsequenzen, die Auswirkungen auf die Probezeit haben.
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_12.html
Fahren mit TÜV überzogen, egal wie lange hat darauf keine Konsequenzen. Also Führerschein und Fahrerlaubnis nicht weg.

Hoffe damit habt ihr ein schönes Wochenende

Crack  09.07.2017, 00:18

Deshalb bekommt in der Regel sowohl der Halter, als auch der Fahrer eine Verwarnung/Busgeld.

Auch an Dich die Frage:

Aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage ist der Fahrer für die HU verantwortlich?
Nach welchem Tatbestand kann der Fahrer zur Verantwortung gezogen werden?

Mir fällt dazu nichts ein, denn da ist nichts vorgesehen.

Ragnaroek77  10.07.2017, 18:10

Na sicher gibt es was dazu, ganz einfach:

"Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 29 Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger
(1) Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen."

Im 29 StVZO ist also die Halterpflicht zur HU geregelt.

Die daraus resultierende Ordnungswidrigkeit / Bußgeld kommt aus dem Bußgeldkatalog, im diesem Falle der Verstoßes gegen Par. 29 StVZO siehe Nr. 186 im Bußgeldkatalog:
https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/BKatV.pdf

Der Fahrer müsste sich aus der StVO ergeben, wenn ich die Quelle schnell finde, dann schicke ich sie dir.

Ragnaroek77  10.07.2017, 18:15

Hab's:

Par 23 StVO besagt:
"§ 23
Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden

(1) 1Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. 2Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. 3Ferner ist dafür zu sorgen, dass die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. 4Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein."

Damit ist der Fahrer in der Pflicht.
Der Verstoß dazu:

Nr. 107 Bußgeldkatalog

Also nix mit da gibt es nix zu 🤣

Fotoespana  25.07.2017, 02:32

Hatte es erst heute: Bei abgelaufenem TÜV zahlt nur der Halter das Bußgeld - in meinem Fall heute 25 Euro für 5 Monate Überfälligkeit. Ich bleib verschont.

Ragnaroek77  25.07.2017, 17:37

Ok, ist doch super!
Danke für die Rückmeldung!

Lass Dich mal nicht verunsichern.

Der Halter ist dafür verantwortlich das die HU fristgemäß gemacht wird, nicht ein anderer Fahrer.

Probleme für Deinen Freund sehe ich nicht.

Fotoespana  09.07.2017, 00:00

Ist nur bedingt richtig. Wie schon vorher erwähnt, ist der Fahrer zum Zeitpunkt der Nutzung dafür verantwortlich, dass er ein Fahrzeug nutzt, dass den Bestimmungen entspricht, um im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden zu dürfen.

Schon klar, dass der Fahrer nicht verpflichtet ist, den TÜV zu machen, aber mit abgelaufener Plakette darf er nicht fahren. Tut er es dennoch, kann er bestraft werden.

Es wird wohl nicht zum Verlust des Führerscheins kommen, aber je nach dem wie lange der TÜV abgelaufen ist, kann es von einer mündlichen Verwarnung bis hin zu einem Bußgeld kommen.

Crack  09.07.2017, 00:06
@Fotoespana

dass der Fahrer nicht verpflichtet ist, den TÜV zu machen, aber mit abgelaufener Plakette darf er nicht fahren. Tut er es dennoch, kann er bestraft werden.

Dann zeige mir den Tatbestand des Bußgeldkatalogs der in einem solchen Fall für den Fahrer vorgesehen ist.
Welches Bußgeld kommt auf den Fahrer zu?

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Anmerkung:
Nicht das Bauchgefühl entscheidet über richtig oder falsch sondern die Gesetze.

Was heißt in diesem Zusammenhang übers Ohr gehauen, der Fahrer ist vor "Inbetriebnahme" / Nutzung des Fahrzeuges verpflichtet sich davon zu überzeugen, dass das Fahrzeug in einem "verkehrsfähigen" Zustand ist.

Crack  06.07.2017, 22:57

Das Fahrzeug kann auch ohne gültige HU in einwandfreiem Zustand sein.

Fotoespana  08.07.2017, 23:55
@Crack

Natürlich kann es das, aber es ist dann die Zeit für einen Check durch den Fachmann/die Fachfrau. Und erst wenn dieser druchgeführt und schriftlich bestätigt ist, darf das Fahrzeug wieder in den öffentlichen Verkehrsraum.

Kommt drauf an wie lange schon Tüv abgelaufen. Innerhalb 3 Monate ist noch ok