Fahren mit kleineren Reifen als eingetragen
Im Fahrzeugbrief steht 205/50 R17 ich hab aber R16 drauf. Verliere ich deswegen meinen Versicherungsschutz? Passiert sonst irgendetwas?
7 Antworten
Beim Reifen geht es um den Abrollumfang ,, beim bezeichnetten Niederquerschnittsrad könnte ein 16 Zöller der richtige sein .. ich würde mal beim Vertragshändler oder den reifenhändler deines Vertrauens nachfragen ob der nicht eine Liste hat was auf deinem Wagen zulässig ist den Niederquerschnittreifen sind bestimmt kein Serienlieferumfang..
Diese Liste würde ich dann mit deinem Fahrzeugpapieren abstimmen und ggf die erforderlichen Eintragungen über eine Prüforganisation nachziehen/ nachprüfen lassen.. Joachim
du kannst im falle eines unfalles den kompletten versicherungsschutz verlieren, da die versicherung immer sagen kann, dass die richtigen reifen als einziger kontakt zur fahrbahn den unfall hätten vermeiden können. du darfst nur das fahren, was eindeutig eingetragen ist. wenn du dann den schutz verlierst, kannst du dich bei personenschäden im 5 oder 6 oder 7 stelligem euro bereich das leben nehmen, da wirst du nicht mehr glücklich!
Entscheidend ist, ob die gefahrenen Reifengrößen im COC aufgeführt sind. Der Fahrzeugschein listet nur die gängigsten Typen, nicht aber alle möglichen auf. Siehe
www.adac.de/_mmm/pdf/Pkw_Reifenkennzeichnung_33176.pdf
Also einfach mal im COC nachlesen.
Hallo
Abgesehen vom erloschenen Vers.schutz ! Und allgemeine Betriebserlaubnis , kannst du die Karre Schrotten , weil der Bremssattel in der Felge schleift , bis hin zum blockieren
Gruss
Schau mal Online bei Reifen oder Alu-Felgen nach Deinem PKW - viele dürfen auch Räder nutzen, die eine Nummer kleiner sind, auch wenn es nicht im Brief steht
Ich habe auch eine Nummer kleiner als Winterreifen, obwohl es nicht im Brief steht - aber auf der Seite des Herstellers steht das als zlässig, solange die "richtigen" Reifen drauf sind. Das ist erforderlich. damit der Rollumfang stimmt, weil sonst der Tacho falsch anzeigen würde
es MUSS im brief, mindestens im schein stehen!
Nein. Nicht wenn das Fahrzeug eine EU-Konformitätsbescheinigung hat (und das hat praktisch jedes Neufahrzeug ab etwa 2007).
es MUSS im brief, mindestens im schein stehen! sonst erlischt die betriebserlaubnis! es muss alles eingetragen sein, ob du es fahren darfst oder könntest!