Ex Freundin lässt mich Kind nicht sehen, wegen infantilen Gründen, was tun?

9 Antworten

Wohl kaum, es sei denn, die Nachrichten waeren irgendwie bedrohlich. Ausserdem kannst du immer argumentieren, das war schon etwas her und mittlerweile haettest du dich innerlich von ihr distanziert und dir ginge es wirklich nur um die beziehung zum Kind. Du musst sie ja auch nicht zwingend sehn, du koenntest ds Kind ja zum Beispiel zu deinen Eltern bringen lassen und es da sehen, ohne die Ex zu sehn. Aber es ist ja erst 5 Monate alt, da ist das schwierig. Du kannst nicht verlangen, dass sie dich in ihre Wohnung laesst, und vielleicht hat sie ja wirklich begruendete Angst vor Dir, oder will einfach nix mehr mit Dir zu tun haben, und das ist ja dann ihr gutes Recht. Prinzipiell hat die beziehung zwischen dir und der Mutter nix mit DeinemRecht zu tun, Dein Kind zu sehn. Habt ihr denn das gemeinsame Sorgerecht? Da solltest du dich mal informieren.

wenn du als vater eingetragen wurdest, dann hast du auch umgangsrecht. in der regel 2-4 nachmittage jede woche für 3-6 stunden, jedes zweite wochenende von fr-so, hälftige ferien und feiertage, drei wochen urlaub. in dieser dimension könntest du dich einrichten. sollte die mutter nicht stillen ist das überhaupt kein problem. entwirf eine umgangsvereinbarung (siehe google) und schick ihr die mit bitte zur unterschrift in zweifacher form zu. vorschläge und anmerkungen oder änderungen soll sie darauf vermerken und dir innerhalb von ein bis zwei wochen frist zurückschicken. danach finde dich beim jugendamt zur mediation mit ihr ein. verinnerliche das alles was je gesagt wurde etc zwischen euch geschichte ist und uninteressant. erkläre ihr es geht dir nur um die vater-kind bindung und um umgang mit deinem sohn, das was fb angeht etc ist für dich uninteressant und tut nichts mehr zur sache. stimmt sie nicht überein, dann wirst du dich erstmal an einen anwalt für familienrecht zur wahrnehmung deiner rechte wenden müssen. das kannst du auch jetzt schon in der zwischenzeit tun und dich beraten lassen. bestehe auf umgang ohne beisein der mutter und auf soviel wie möglich, runtergehandelt wird sowieso. ein richter wird dir umgang genehmigen und die mutter mit deren gründen in die wüste schicken. hast du sorgerecht? auch hier könntest du deinen anwalt befragen und gucken wie du taktisch das gemeinsame sorgerecht am besten gleich mit einarbeiten lässt und wenn nötig auch hier mit antrag ans gericht.

bei geringem einkommen kannst du dir einen beratungsschein holen vom zuständigen amtsgericht und für das gericht prozesskostenhilfe beantragen. wedel nicht mit deinen rechten, sondern hier ist umgang gefragt und sorgerecht weil es dem kindeswohl zugute kommt und nur dies hast du im auge.

Ich kenn mich damit zwar nicht wirklich aus aber du hast ein Recht darauf dein Kind zu sehen falls du nicht Alkohol- oder Drogenabhängig bist o.ä Außerdem sind Nachrichten auf Facebook meines Wissens keine Bewise

Die Ausrede ist echt lachhaft - damit bezeichnet sie dich indirekt als Vergewaltiger. Der Wunsch nach Sex (selbst wenn er über FB gemacht wurde) ist normal, nur wenn Du gegen den Willen deiner Freundin handelst, hast Du ein Problem.

Wichtig ist jetzt vor allem, ob DU in der Geburtsurkunde als Vater angegeben bist - falls ja, bist Du personensorgeberechtigt und hast demzufolge auch ein Besuchsrecht, das ggfs. auch juristisch einforderbar ist.

Falls in der Geburturkunde hingegen kein oder ein anderer Vater vermekrt ist, hast Du ein Problem - hier mußt Du die Vaterschaft ggfs. erst gerichtlich feststellen lasen. Siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Vaterschaftsfeststellung

Was ist das denn für ein kindischer Grund den sie da angibt? Der Richter wird der Mutter bei sowas nicht Recht geben! Mach dir da mal keine Sorgen! Ihr Verhalten ist kindisch.

Ein Vater hat ein Recht seinen Sohn zu sehen.