EVB nicht aktiviert?
Hallo,
Ich habe mir einen Neuwagen gekauft und vor Monaten eine Versicherung dazu abgeschlossen. Das Auto kommt wahrscheinlich im November und wir haben jetzt beschlossen unser anderes Auto versicherungstechnisch umzumelden. Nun habe ich eine EVB Nummer von einer Gesellschaft und ein super Angebot von einer anderen Gesellschaft. Was passiert wenn ich die EVB nicht aktiviere ? Meine 14 Tage Wiederruf sind vorbei. Der Abschluss hat im August statt gefunden. Aber der Vertrag an sich kommt tritt ja erste mit Zulassung in Kraft. Schreibe ich der Gesellschaft oder lass ich es einfach ??
8 Antworten
Wenn du die EVB nicht nutzt kommt auch kein Vertrag zustande.
Wo liegt das Problem.
Du lässt dir von dem anderen Versicherungsunternehmen eine EVB-Nr. geben und meldest das Auto damit an.
Der Vertrag mit dem anderen Versicherungsunternehmen kommt ja nicht zustande, da die EVB-Nr. nicht bei der Zulassungsbehörde abgegeben wird.
Wenn die EVB nicht genutzt wird, dann verfällt sie einfach.
Du gehst damit keinen Vertrag ein, wenn Du sie nicht nutzt.
Du hast dir einen Neuwagen gekauft, jedoch keine Versicherung abgeschlossen. Das kannst du erst ab Datum Zulassung. Man kann kein Auto versichern, was noch nicht zugelassen ist. Die EVB verfällt dann einfach.
Laß dir von der anderen Gesellschaft eine neue EVB erstellen und gut iss. Meistens gelten die 1 Jahr, manchmal auch nur 6 Monate, es ist unterschiedlich und steht da drauf. Du müßtest sie ja noch haben.
Ich würde die Versicherung anschreiben und den Grund mitteilen, könnte sein das diese Versicherung dann seinen Beitrag anpasst. Die EVB auf keinen Fall aktivieren, denn sie wird erst gültig, wenn die Versicherung die EVB dem Strassenverkehrsamt meldet