Erwerbsminderungsrente, Krankenkassenbeitrag schmälert die Rente um die Hälfte

3 Antworten

Hallo Pillar,

Sie schreiben:

Erwerbsminderungsrente, Krankenkassenbeitrag schmälert die Rente um die Hälfte<

Antwort:

Ihre Behauptung kann nicht zutreffend sein, denn die korrekte Beitragsbelastung in der Krankenversicherung der Rentner sieht vollkommen anders aus!

Siehe bitte z.B. unter folgendem Link:

google>>

http://abc-der-krankenkassen.de/krankenversicherung-rentner.htm

Auszug:

Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung für Rentner

Die Beiträge zur Krankenversicherung sind bei Rentnern einkommensabhängig wie bei Beschäftigten und werden prozentual auf die Rentenbezüge erhoben. Es gilt der jeweilige allgemeine GKV-Beitragssatz zzgl. Zusatzbeitrag der Krankenkasse.

Bei pflichtversicherten Rentnern teilen sich die Rentenversicherung und die Versicherten den Beitrag analog wie bei Arbeitnehmern. Der Anteil des Rentenversicherungsträgers ist dabei genau wie der Arbeitgeberanteil auf 7,3 Prozent begrenzt. Die Differenz inklusive Zusatzbeitrag sind von den Rentnern selbst aufzubringen.

Es ist übrigens kaum anzunehmen, daß Sie bei 420 Euro Erwerbsminderungsrente unter dem Strich Steuern zahlen müßen, wenn Sie keine weiteren Einkünfte erzielen!

kann ich da was unternehmen?<

Antwort:

Aber selbstverständlich können Sie da etwas unternehmen!

Vereinbaren Sie mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter bei Ihrer Krankenkasse einen Termin, nehmen Sie alle Ihre Unterlagen mit und lassen Sie sich gründlich beraten!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

pillar 
Fragesteller
 13.01.2015, 23:59

Vielen Dank für die Antwort hubkon. Durch Ihre Antwort bin ich auf eine Idee gekommen. Ich bin leider nicht in der Krankenversicherung für Rentner und erfülle wahrscheinlich auch nicht die Kriterien, da ich eine Zeitlang privat versichert war.

Das betrifft diese Stelle im Text:

Die erste Voraussetzung für eine Pflichtversicherung als Rentner innerhalb der GKV ist die Antragstellung oder der Bezug von Rente im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung. Weiterhin muss eine festgelegte Zeit der Vorversicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung bestanden haben. Hierbei gilt folgende Richtlinie: Als ausreichende Vorversicherungszeit gilt ein Zeitraum von 90 Prozent der zweiten Hälfte des Zeitraumes zwischen erstmaliger Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Zeitpunkt der Rentenantragstellung. Für die Vorversicherung werden Zeiten als Pflichtversicherter, als freiwillig Versicherter oder als Familienversicherter gleichrangig angerechnet. Einen Nachweis über die Vorversicherungszeiten erhalten die Rentenantragsteller bei ihren jeweiligen gesetzlichen Krankenkassen.


ich muß jetzt rausfinden wie lange ich privat Versichert war.

Zur Zeit bin ich ja noch Familienversichert und mein Mann arbeitet noch, ist also noch kein Rentner und gesetzlich Versichert. D.h. wenn ich davon ausgehe quasi "freiwillig" gesetzl. versichert zu sein, was ist dann die Basis für die 15,5% KV-Beitrag. Nur die Rente (420,-)? oder aber - wie es eine Mitarbeiterin der Gesetzl. KV sagte 945,- ("Basis für Mindestbeitrag"), hierdurch würde ein mehr als doppelt so hoher KV-Beitrag fällig werden.

Konrad Huber  14.01.2015, 08:41
@pillar

Eines muß klar sein:

In der Krankenvesicherung der Rentner würden Sie selbstverständlich günstiger fahren als mit einer freiwiliigen Krankenversicherung!

Dies hängt natürlich selbstverständlich von Ihrer Vorgeschichte und deren Details ab.

Diese Details müßen Sie selbstverständlich mit Ihren zuständigen Sozialversicherungsträgern (DRV-Rentenanstalt und Krankenkasse) verbindlich klären!

Am Besten vereinbaren Sie mit Ihren zuständigen Sachbearbeitern Termine und nehmen zu den Terminen alle Ihnen vorliegenden Unterlagen mit!

Nur so können Ihre vorher absolvierten Zeiten ermittelt, bewertet und erfaßt werden!

Alles andere bringt Sie nicht weiter und ist ein Ratespiel, welches an dieser Stelle hier nicht gelöst werden kann!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Die Rente die ich bekomme ist tatsächlich eine halbe EM Rente. Um so schlimmer, daß ich mit Abzug von Steuern, Krankenkasse und Plegeversicherung nur noch einen geringen Betrag übrig habe.

das verstehe ich nicht.Ich bekomme die gleiche Summe 490 € und führe davon Steuern und Kassenbeiträge ab? Ist doch nur eine halbe EM Rente??