Erwerb von Cannabis!

5 Antworten

Hallo

. Das einzige was mir wirklich sorgen bereitet ist das mit der Führerscheinsperre, da ich ihn ja gerne mit 18 machen möchte und nicht erst mit 21..

gesetzliche Bestimmungen: § 2 Abs. 12 StVG:

"Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."

Ärztliches Gutachten:

Wird man polizeilich mit BTM "erwischt" (Konsum, Besitz, Handel... auch bei geringen Mengen), muss man damit rechnen, durch die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufgefordert zu werden.Wird durch äG festgestellt, dass der Cannabiskonsum mehr als gelegentlich ist oder man legt innerhalb der Frist kein Gutachten vor, dann ist Kraft Gesetzes der Betroffene nicht geeignet, Kfz zu führen = die Fahrerlaubnis ist auf unbestimmte Dauer weg (FEV, Anlage 4 Pkt. 9.2.1).Und wenn du noch keine Fahrerlaubnis hast wird das äG bei einem späteren Neuantrag gefordert

Moin,

Sobald ich weiß, hatte das ein Kollege auch. Die werden mit einem Drogentest zu dir kommen, das ist garantiert ! Sprich mal mit einem Rechtsanwalt. Solang der Dealer nicht nachweisen kann, dass du zu hundert Prozent der warst, der sein Kunde war, darf er dir das nicht anhängen. Dafür leben wir ja in Deutschland und dafür gibt es Anwälte. Also !

D0me1996 
Fragesteller
 08.04.2014, 20:38

Erst einmal danke für die schnelle Antwort! Ich weiß selbst nicht wie die Polizisten auf mich gekommen sind, schlüssig wäre mir nur das sie einen Dealer hochgenommen haben und durch Auswertung des Mobiltelefon auf mich gekommen sind.

Allo29  08.04.2014, 21:27

Dann ist ja alles nur Spekulation. Das Mobiltelefon dürfen sie zwar auswerten, allerdings dürfen sie nur die Mittel dann benutzen, die den Dealer belasten und dürfen keine anderen Informationen weiter benutzen. Soweit ich weiß zumindest ...

Ich würde mich da auch nicht auf das Internet verlassen, wie gesagt ich kann das nicht bestätigen, habe keine Quellen, usw. Und selbst der Sternbericht von 2009 muss nicht mehr altuell sein. Also lieber ab zum Rechtsanwalt !

D0me1996 
Fragesteller
 08.04.2014, 21:46
@Allo29

Ja wie gesagt habe ich keine genaueren Details wie sie mir den Erwerb von Betäubungsmittel nachweisen. Das Problem mit dem Anwalt ist, dass ich am Ende wahrscheinlich mehr für den Anwalt zahlen muss als für die eigentliche Strafe, zudem ich dann auf den Kosten sitzen bleibe.. Das einzige was mir wirklich sorgen bereitet ist das mit der Führerscheinsperre, da ich ihn ja gerne mit 18 machen möchte und nicht erst mit 21..

Fragender123321  04.01.2017, 00:51

das glaube ich nicht aufwelcher grundlage den weil das einer gesagt hat der in der klemme steckt ist das kein 100% grund außerdem musst du keinen drogentest machen sofern kein staatsanwalt was sagt und ich glaube die polizei rechnen sich da auch nicht unbedingt große erfolgschance aus 

selbst wenn ist halt niemand zuhause 4 wochen lang und hat sie ne glatze schneiden lassen 

bei mir kam ein brief wegen handel :0 ich komme aus bayern allso ging es um.die todesstrafe :D 

ich hab sofort meinen anwalt angerufen der meinte geh da bloß nicht hin mach keine aussage du kannst NICHTS BESSER MACHEN REIN GAR NICHTS NUR ALLES SCHLIMMER  

allso hab ich das getan eine aussage ist kein beweis und wegen 2 g tun die auch nicht viel rum die hoffen das du einen fehler machts und das machen viele in deiner lage und entspann dich 

bei mir wurds fallen gelassen 

1. wars sowieso nicht wahr 

2. wars auch Nur eine aussage 

sollte nich all zu mies ausfallen, sind ja nur 2,3 g.. fällt bestimmt sogar noch unter eigenbedarf.. woher wissen die das eig? können sie es dir beweisen? das würd ich erst mal klar stellen, kannst ja auch sagen, dass du nix gekauft hast und der typ dich inne pfanne hauen will.

D0me1996 
Fragesteller
 08.04.2014, 20:40

Ich weiß selbst nicht wie die Polizisten auf mich gekommen sind, schlüssig wäre mir nur das sie einen Dealer hochgenommen haben und durch Auswertung des Mobiltelefon auf mich gekommen sind.

MiniMichyy  08.04.2014, 20:43
@D0me1996

alter dann sag denen, dass du nix gekauft hast. woher sollen die das denn wissen, wenn sie es nicht beweisen können oder es gesehen haben ^^ nimm dir nen anwalt zur not. würd ich ja nicht mit mir machen lassen...

Baden-Württenberg?

D0me1996 
Fragesteller
 08.04.2014, 20:39

Ja