erweitertes Führungszeugnis (cannabis)?

4 Antworten

Nach § 32 Absatz 2 Nr. 5a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) wird eine BTM Strafe unter 90 Tagessätze NICHT in das normale Führungszeugnis aufgenommen (da bei dir fallen gelassen wurde, gibt's kein Eintrag in das Führungszeugnis

In einem erweiterten Führungszeugnis nach §§ 31 a, 31 BZRG sind mehr Straftaten ersichtlich jedoch gemäß § 32 V BZRG nur um folgende erweitert:

§§ 171, 180a, 181a, 183 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder § 236 des Strafgesetzbuchs.

Dabei handelt es sich um sexualstraftaten keine BTM Einträge

Lg,

Lacrimis

Steht im erweitertes Führungszeugnis etwas über Cannabisdelikte?

Nicht, wenn die Verfahren eingestellt worden sind. Einträge bedürfen einer Verurteilung zu 90 Tagessätzen und mehr.

Nein, in einem Führungszeugnis stehen nur rechtskräftige Verurteilungen, keine eingestellten Verfahren.