Erste Steuererklärung - wie trage ich meinen stud. Job ein?

3 Antworten

Ja, wenn du eine Einkommensteuererklärung abgeben musst und dazu aufgefordert wurdest, musst die Einkünfte auch angeben. Einen Minijob aber gibt man im Regelfall nicht an, da er pauschal mit Steuern belegt wurde. D.h. du darfst deine Einkünfte auch nicht als Minijob im Programm klassifizieren, es sind ganz normale Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.

Wenn das Programm "meckert" es hätte ein Steuerabzug erfolgen sollen, dann ignorierst das einfach, dies muss gehen.

Offensichtlich rechnet das Programm den monatlichen Lohn x 12, dann wäre auch Steuer fällig geworden.

Schau mal, dass du entsprechende Zeiten erfasst. Natürlich auch die Zeiten ohne Einkünfte, also die reinen Studienzeiten, dann blickt das Programm das schon.

PatrickLassan  16.02.2017, 08:58

Bei 960 € monatlich bzw. 11.520 € jährlich und Steuerklasse I fällt keine Lohnsteuer an, damit liegt man knapp unter der Grenze.

Normalerweise gibt man auch den Bruttoarbeitslohn des ganzen Jahrs in einer Summe ein, ebenso die Steuerabzugsbeträge.

Akecheta  16.02.2017, 09:09
@PatrickLassan

Steuerklasse interessiert nicht, nur die persönlichen Steuermerkmale und natürlich die Einkünfte und bisherige Vorababschläge. Der Grundfreibetrag beträgt übrigens "nur" 8.820,00 Euro - kann auch geringfügig anders sein, keine Lust zu googlen. Du rechnest Pauschfreibeträge dazu.

Hier wird es sich schlicht um Bedienungsfehler des Programms handeln. Nicht alles, oder falsch, eingegeben, was das Programm so möchte. In erster Linie will es ja helfen, Steuern zu sparen, wenn aber gar keine angefallen sind, kann es dies nicht glauben ;) *scherz* und geht meckern.

PatrickLassan  16.02.2017, 12:56
@Akecheta

Steuerklasse interessiert nicht, nur die persönlichen Steuermerkmale

Und eines davon ist die Steuerklasse. :-)

Akecheta  16.02.2017, 13:26
@PatrickLassan

Nein, sind sie nicht. Sie helfen nur dabei, den monatlichen Lohnsteuerabzug möglichst genau zu berechnen, abzuziehen und zeitnah abzuführen. Sie sind nur Vorauszahlungen auf die vermutlich zu zahlende Einkommensteuer, deswegen spricht man ja auch von Lohnsteuer und nicht von Einkommensteuer, denn erst die, die ESt., wird dann festgesetzt mit der jährlichen Erklärung dafür. Mit der Lohnsteuerzahlung im Monat bin ich nicht befreit von meiner Einkommensteuerschuld, das bin ich erst durch die Erklärung und Anerkennung derselben durch das Finanzamt - wenn man mal Einspruchsfristen und Vorbehalte weg lässt.

Beispiel: Einkommen Januar 4.000,00 Euro Brutto, gleiches im Februar und im März. Es werden monatlich hohe Lohnsteuerbeträge abgezogen (so rund 710,00 Euro), denn es wird davon ausgegangen, die Beschäftigung geht das ganze Jahr so weiter. Wären also 48.000,00 Euro steuerpflichtige Einnahmen bei 12 Lohnzahlungen.

Ab April aber ist man den Job los und krass gesagt, meldet man sich nicht einmal arbeitslos und erhält deswegen keine Lohnersatzleistungen. Jetzt ist das steuerpflichtige Einkommen nur noch 12.000,00 Euro hoch.

Jetzt hat man auf das Jahr gerechnet viel zu viel Lohnsteuer bezahlt, durch die Einkommensteuererklärung, die auf das Jahr gerechnet wird, bekommt man die aber wieder zurück; in meinem Beispiel fast komplett, wegen eben den Pauschbeträgen und weiterer Sonderausgaben, die evtl. angefallen sind.


Muss ich diesen Verdienst überhaupt aufführen?

Eine Einkommensteuererklärung umfasst immer den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.

Wie lautet dan die Berufsgruppe für diese Tätigkeit?

Steuerlich gesehen hast du Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gehabt als Werkstudent, wie jeder Angestellte auch.

Mach die Steuer mit Elster. Lohnsteuerbescheinigungen in die Anlage N, Anlage Vorsorgeaufwand auffüllen um PKV Beiträge, fertig.

,,..Lohnsteuerbescheinigung wurden keine Lohnsteuern einbehalten."

Und warum möchtest du dann eine Einkommensteuer-Erklärung einreichen? Du bist nicht verpflichtet... noch kannst du was zurück erwarten.