Erst TÜV oder erst Zulassungstelle?
Hallo,
mein Motorrad von 2009 wurde noch nie zugelassen und soll jetzt zugelassen werden. Ich habe vom TÜV schon ein "Gutachten nach §21 StVZO in Verbindung mit §4 FZV". Muss ich erst das Motorrad zum TÜV bringen oder erst zur Zulassungstelle ? (Kilometerstand liegt ca. Bei 18 km). Der TÜV meinte erst zur Zulassungstelle, weil ich Kennzeichen brauche, damit der TÜV ne Probefahrt machen kann.
2 Antworten
Bei uns machen TÜV oder GTÜ bei der Hauptuntersuchung IMMER eine kurze Probefahrt mit Vollbremsung auf dem Hof, also geht's mehr um die Bremsprüfung.
Wenn der TÜV Dir sagt, Du sollst zuerst zur Zulassungsstelle, solltest Du das entweder tun und Dich auf den (die) Sachbearbeiter(in) des TÜV berufen oder vorher bei der Zulassungsstelle telefonisch nachfragen.
Viel Erfolg !
Okay, vielen Dank. Ich hab bei der Zulassungsstelle schon nachgefragt, ich soll erst zum TÜV und Kennzeichen brauche ich nicht, ist Sache des TÜV's.
Würde sagen auf jeden Fall erst zum Tüv, denn ohne gültige Tüv-Bescheinigung wirst Du keine Zulassung bekommen... Außerdem: Seit wann macht der Tüv ne Probefahrt?! Allenfalls - wenn überhaupt - bei ner Abnahme eines Umbaus oder so...
T3Fahrer
Was besagt denn diese Bescheinigung, die Du schon vom Tüv hast?
Ich weiß nicht, in welchen Fällen der TÜV eine Probefahrt macht, aber für diese Fälle gibt es seit einiger Zeit rote 05er Kennzeichen speziell für Prüforganisationen, ähnlich den roten 06er Händlerkennzeichen
ich muss zuerst zum TÜV, das ist richtig. vielen Dank