Erst angestellt jetzt selbstständig - zwei Einkommenssteuererklärungen?

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Du kannst zwei Steuernummern haben, und zwar eine für die Einkommensteuer und eine für die Umsatzsteuer usw., wenn Du Deinen Betrieb in einem anderen Ort als Deinem Wohnort hast. Das muss aber aus der Mitteilung des Finanzamts hervorgehen. In der sollte nämlich stehen:"Diese Steuernummer gilt für folgende Steuerarten.....". Aber auf jeden Fall ist nur eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Dazu gehören dann die Anlage N für den Arbeitslohn und die Anlage G oder S je nach dem. ob Du Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit erzielst.

guterwolf  03.11.2011, 22:56

DH - so isses

Helmuthk  04.11.2011, 08:25

Danke für den Stern Helmuthk

Frag doch deinen Steuerberater , kannst den dir doch bestimmt leisten ?

Du musst zwei Anlagen zur Einkommensteuererklärung ausfüllen. Anlage N und S.