Erben, wenn Ehemann vor geplanter Scheidung stirbt?
Hallo, angenommen Mann und Frau planen sich scheiden zu lassen. Aber noch bevor der Mann die Zustimmung zum Scheidungsantrag erteilen kann stirbt er. Erbt die Frau trotzdem?Sie sind ja noch verheiratet. Oder geht das nicht, weil es nicht ihm Sinne des Mannes gewesen wäre, wenn die Frau erbt.
Der Mann hat kein Testament errichtet.
7 Antworten
Rechtlich gesehen war sie ja noch seine Frau und die Scheidung war eventuell geplant, aber noch nicht vollzogen. Also müsste sie erben.
Aber auch nur dann, wenn sie ihrem Noch-Ehemann beim Sterben nicht nachgeholfen hat. Das könnte man eventuell als 'Groben Undank' ansehen. ;-P
He ? Die Kinder kriegen doch normalerweise das Erbgut, weil die sind die am nächsten am Vater sind.
Erbgut :-D hat das nicht mit Genetik zu tun? ;-)
Nein. Siehe § 1931 BGB
Ja, und zwar teilen sie sich i. d. R. die Hälfte des Reinnachlasses, die andere steht der Ehefrau zu :-)
G imager761
So lange die Scheidung nicht rechtskräftig ist, ist die Ehe ja noch gültig.
Geswetzliche Erbfolge ist 50 % an den in gültiger Ehe leben den Ehegatten.
Wenn keine Ehevertrag besteht, gehört eine Hälfte des Vermögens ja dem Ehepartner sowieso. Von der anderen Hälfte erbt er also diese 50 %
Falsch, s. m. Kommentar :-O
G imager761
Wenn keine Ehevertrag besteht, gehört eine Hälfte des Vermögens ja dem Ehepartner sowieso.
Ein sehr weit verbreiteter Irrtum, aber denoch nicht richtig. Die Ehe ist eine Zugewinngemeinschaft. D.h. beide Ehegatten haben getrennte Vermögen. Nur der Zugewinn wird am Ende der Ehe ausgeglichen. Im Falle des Todes wird der Zugewinn durch Erhöhung der Erbquote um 1/4 ausgeglichen.
Von der anderen Hälfte erbt er also diese 50 %
Wieviel der Erbt hängt davon ab, ob er neben wen er erbt. Neben Kindern sind es 25% ( + 25% Zugewinnausgleich) Neben erben der 2. Ordnung und Großeltern 50% und ansonsten alles.
Die Frau wäre Alleinerbin wenn der Mann keine Kinder hatte, denn sonst würden die erben. Solange sie noch nicht geschieden sind ist es dabei egal, was der Mann wollte bevor er starb, denn sie sind ja noch verheiratet. Anders wäre es höchstens falls es doch ein Testament geben sollte.
Die Frau wäre Alleinerbin wenn der Mann keine Kinder hatte, denn sonst würden die erben.
Falsch. Ohne Testament verstorben, teilen sich die Kinder einerseits und die Witwe andererseits den Nachlass des Erblassers oder bekommen bei vereinbarter Gütertrennung jeder den gleichen Erbteil - Kinder sind nach der gesetzlichen Erbfolge nicht Alleinerben verheirateter Eltern :-O
G imager761
Erbt die Frau trotzdem
Ja, gem. § 1933 BGB endet des Erbrecht der Ehegatten erst, wenn der verstorbene Erblasser im Todeszeitpunkt bereits einen wirksamen Scheidungsantrag gestellt hatte und dieser Antrag dem überlebenden bereits zugestellt wurde.
Die Zerrüttung einer Ehe wäre jedenfalls vorher nicht anzunehmen, eine Versöhnung noch anzunehmen; eine Trennung oder Zerwürfnis ist keine Scheidungsabsicht.
Hätte er eine andere als die gesetzliche Erbfolge oder Vermögensverteilung in dieser Lebenssituation gewollt, wäre die durch sein Testament ja möglich gewesen.
G imager761