Erbe wird ausgeschlagen, persönliche Dinge möchte ich nicht weggeben?

10 Antworten

Wenn das Erbe ausgeschlagen wird, dann erbt der Staat, der ja dann auch für die Beerdigung aufkommen wird. Dass man sich an privaten Dingen trotzdem "bedienen" darf, wäre mir neu. Der komplette Hausstand wird von staatlicher Seite an irgendwelche Entrümpeler etc. verklickert.

Ein ausgeschlagenes Erbe ist ein ausgeschlagenes Erbe. Alles oder nichts. Wer ein Erbe ausschlägt (z.B. weil ein Schuldenberg da ist), der kann sich auch nicht die netten Sachen aus dem Nachlass greifen.

der haushalt wird von einem unternehmen aufgelöst, das die stadt beauftragt. was man verkaufen und verwerten kann, wird zu geld gemacht, der rest entsorgt. meist wird das dann vom unternehmen verrechnet.

zu dem erbe gehören nicht nur geld, immobilien, autos und schulden, sondern auch das was du aufzählst. also entweder alles oder gar nichts.

das bekommen die Erben, die das Erbe annehmen! Oder das Sozialamt oder wer -auch- immer den Hausstand auflöst.

Das gesamte Erbe ist persönlich! Rosinen picken ist nicht.