Erbe und Hartz4?
Hallo,
leider oder (m.E.) zum Glück geht es in der Frage nicht um mich. Der Fall betrifft aber eine Familie welche ich kenne und ich wollte wissen wie sich erben auf den Hartz4-Bezug auswirkt.
Die (nette) Familie bezieht Hartz 4 (Mann ist Pflegefall nach verschiedenen schweren Krankheiten, Frau findet aus div. Gründen keine Arbeit, Kind geht in Schule). Die Mutter vom Mann ist gestorben und jetzt erbt der Mann vermutlich ein Haus + Grundstück im Wert von geschätzt 600.000 Euro.
Der Mann möchte das Haus verkaufen und in einer anderen Stadt ein Haus kaufen und Dinge machen wie z.B. den Kindern den Führerschein finanzieren. Ihm ist bewusst das er (die ganze Familie) eine Zeitlang kein Hartz4 bekommen wird.
Er geht davon aus das er das Geld zur freien Verfügung hat und kein Hartz4 / Pflegegeld beziehen "muss/wird" solange er noch Geld vom Erbe besitzt.
Wielang wird er aber kein Hartz4 bekommen?
Wann darf er wieder Hartz4 bekommen falls er das Geld bis dahin ausgegeben / verschenkt oÄ hat?
Darf er sich von dem Erbe ein neues Haus kaufen, ein Auto o.Ä.?
8 Antworten
PEguy fragt:
Wielang wird er aber kein Hartz4 bekommen?
So lange, bis sein Vermögen wieder innerhalb der Freibeträge liegt, die in SGB II § 12 Zu berücksichtigendes Vermögen gennant sind.
Dort stehen viele Dinge, die vom Vermögen "abzusetzen" sind (Absatz 2), und viele Dinge, die "nicht zu berücksichtigen" sind als Vermögen (Absatz 3).
"nicht zu berücksichtigen" ist als Vermögen auch "4. ein selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe". Was angemessen ist, entscheidet die Gemeinde anhand ihrer Richtlinien und anhand von Urteilen, und anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls.
Daran kann man sich ja schon mal vor dem Kauf in etwa orientieren - und sicherheitshalber weit darunter bleiben, unter den Grenzen der Angemessenheit.
Zum Verschenken von Geld: Das kann man zurückfordern, wenn man innerhalb von 10 Jahren nach der Schenkung verarmt. Das tut dann für dich das Jobcenter, wenn du es nicht tust: Es holt sich das geschenkte Geld von den Beschenkten der letzten zehn Jahre zurück.
Siehe dazu BGB § 528 Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers (das geht nicht immer, aber oft).
Und diese Ansprüche des Schenkers gehen automatisch über auf das Jobcenter, siehe SGB II § 33 Übergang von Ansprüchen.
Und wenn ein Verarmter sein Geld nicht verschenkt hat, sondern verschwendet (Luxusreisen und dergleichen), kriegt er zwar ALG II, wenn er wieder arm ist, aber zumindest teilweise nur als Darlehen, siehe
SGB II § 34 Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten.
Das greift natürlich nur, wenn man später wieder zu Geld kommt. Es greift aber für die Erben, die das Haus erben oder sonstige Vermögenswerte!
Und es gibt am Anfang ein klein wenig weniger ALG II wegen Verschleuderns von Vermögen, siehe SGB II Unterabschnitt 5 Sanktionen.
Insgesamt ist es nicht immer keine gute Idee, ALG II als Plan im Visier zu haben und deshalb sein Vermögen zu verschenken und zu verschleudern.
Gruß aus Berlin, Gerd
Das ist eine schöne Sache, aus dem Arbeitslosengeld 2 Bezug ausbrechen zu können.
Wenn der Mann das richtig anstellt, braucht er nie wieder Arbeitslosengeld 2 beantragen.
Gelder für die Pflege haben andere Bedingungen als Arbeitslosengeld 2, da würde ich noch mal konkret nachschauen.
Ich drücke die Daumen.
Das Geld darf normal "velebt" (NICHT verpraßt!) werden.
Vor dem Erreichen der Schonvermögensgrenze kann ein neuer Antrag auf ALG 2 gestellt werden.
Mit Geld verschenken (FS finanzieren) wäre ich vorsichtig, kann dazu aber keine weitere Aussage treffen.
Grundsätzlich sollte sich die betroffene Person vor dem Geldausgeben, insbesondere vor Investionen wie Haus-/Autokauf m.M.n. zunächst von einem Fachanwalt für Sozialrecht beraten lassen. Damit nichts schief läuft.
solange bis er nachweisen kann, dass er pleite ist. das "nachweisen" ist da die schwierigkeit, er muss jegliche ausgaben rechnungen behalten
es gab schon leute die haben ein erbe verschleudert und waren bettelarm, bekamen aber kein hartz4, weil sie nicht nachweisen konnten wo das ganze geld hingekommen ist --- und dann die behörde annimmt das geld sei versteckt
Das scheint mir eine dieser typischen urbanen Legenden zu sein, also ein Großstadtmärchen. Der Gesetzgeber sieht dies nämlich anders, siehe SGB II § 34 Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten. ALG II gibt es also, nur muss man Teile davon später ersetzen.
Pflegegeld hat mit Hartz4 überhaupt nichts zu tun. Das ist die Pflegeversicherung und darf nicht auf Hartz4 angerechnet werden.