Erbe in Türkei mit nach Deutschland?

3 Antworten

Zunächst besteht Erbschaftsteuerpflicht in der Türkei.

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Türkei und Deutschland erfasst nicht die Erbschaftssteuer. Dies führt dazu, das der Nachlass grundsätzlich in der Türkei als auch in Deutschland besteuert wird. Die in der Türkei gezahlte Steuer wird angerechnet.

In Deutschland sind aber 200.000 € steuerfrei (Großeltern --> Enkel).

In Deutschland wird also nichts besteuert - wie es in der Türkei aussieht, muß dort geklärt werden - ich könnte mir vorstellen, daß der Betrag ebenfalls auch in der Türkei steuerfrei sein könnte.

Er kann das Geld nach Deutschland transferieren. Bei Bargeld über 10.000 € muß vor Einreise in die EU eine entsprechende schriftliche Meldung gemacht werden (bei der zuständigen Zollstelle) - näheres kann beim deutschen Zoll erfragt werden.

Welche Regelungen die Türkei bzgl. der Geldmittel hat, muß dort erfragt werden.

Ob er in der Türkei für diesen Betrag Erbschaftssteuer zahlen muss, kann er nur dort erfahren.

Nach Deutschland darf er soviel Geld einführen wie er will.

Wenn er es anlegt, muss er den Ertrag (Zinsen/Rendite) versteuern. An seine 60.000 € geht niemand heran.

has2343 
Fragesteller
 10.01.2018, 18:33

Wird auch nix passieren wenn er in der Schufa ist? also der hat ja sozusagen immer noch schulden oder hatte es ich weiß nicht muss er es dann nicht zurückzahlen? vorher ja wahrscheinlich nicht ich kann jz nur raten kenne mich mit schufa und so nicht aus aber vorher konnte er ja jz nicht alles zhalen weil er wenig verdiente aber jz wissen die ja über seine finanzen bescheid das der 60k mal rumliegen hat dann ist der doch gezwungen das sofort zu zahlen oder nicht?

DerHans  10.01.2018, 18:37
@has2343

Der Schufa ist das eigentlich vollkommen egal. Der Gläubiger will sein Geld haben. Falls der Erbe eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, wäre er verpflichtet, seine Schulden zu bezahlen. Bei einer weiteren Versicherung muss er natürlich die Wahrheit sagen, sonst wird er strafbar.

Erstmal muss er in der Türkei die Erbschaftsmodalitäten klären

dann ist die Frage, ob man aus der Türkei überhaupt soviel Geld ausführen darf ...

bei der Einreise in die EU müssen mitgeführte Barmittel von 10.000 Euro oder mehr angemeldet werden