Erbe ich etwas, wenn mein mir unbekannter Vater stirbt?
Ich habe jetzt von meiner Mutter erfahren, wer mein wirklicher Vater ist. Angeblich ist er ein multi-Millionär aus Frankfurt. Meine Mutter war als sie mit ihm zusammenlebte noch sehr jung, und mein Vater schon ziemlich alt. Als ich geboren wurde ging die Beziehung dann in die Brüche, meine Mutter hat dann den Kontakt zu meinem Vater voll abgebrochen. Sie hat dann kurz darauf neu geheiratet. Ich habe und hatte nie Kontakt zu meinem echten Vater, ich habe auch keine Ahnung wie er aussieht und will eigentlich auch gar keinen Kontakt zu ihm. Inzwischen müsste mein echter Vater aber schon älter als 70 sein, weswegen sich mir die Frage stellt, was passiert wenn er stirbt? Ich bin ja sein leiblicher Sohn, also erbe ich etwas wenn er stirbt? (Mit meiner Mutter kann ich über so etwas nicht reden).
14 Antworten
Auch als nicht volljähriges Kind hats du einen anspruch darauf, den Namen deines Vaters zu erfahren. Frag deine Mutter, weise sie darauf hin, schau hier:
Ob du dann kontakt aufnimmst oder "heimlich" recherchierst, ob alles so stimmt bleibt dir überlassen. Wenn dein Vater die Vaterschaft nicht anerkannt hat, dann hilft es dir bei einem evtl. Erbfall auch nichts, dass er jahrelang Unterhalt gezahlt hat.
Wenn du 18 wirst, MUSST du dich sowieso selbst um deinen Unterhalt kümmern, wenn du weiter zur Schule gehst oder in Ausbildung bist. Damit wirst du spätestens dann mit ihm Kontakt aufnehmen müssen, denn dann sind deine BEIDEN Eltern dir gegenüber unterhaltspflichtig und er muss an dich zahlen.
Wenn dein Vater die Vaterschaft nicht anerkannt hat, dann hilft es dir bei einem evtl. Erbfall auch nichts, dass er jahrelang Unterhalt gezahlt hat.
Doch schon, eine nachweisliche Unterhaltszahlung kann ein Beweis ersten Anscheins sein. Es ist ferner höchst relevant, da es ein Einstieg in die Feststellung der Vaterschaft ist.
Dir steht der Pflichtteil zu.
Wenn andere Kinder als Erbe in Frage kommen, sowie eine Ehefrau, dann bekommt die Ehefrau 1/4 der Rest wird auf die Kinder aufgeteilt.
Also: Beispiel: 3 Kinder .. dann bekommt jeder 1/4
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, also in diesem Fall: 1/8
Rechtlich kann es natürlich kompliziert sein: hat die Person die Vaterschaft anerkannt .. dann ist es keine Frage. Hat Dich dein Stiefvater adoptiert, dann verlierst du das Erbrecht gegen den leiblichen Erzeuger. Hat der Stiefvater in Unkenntnis oder freiwillig die Vaterschaft anerkannt, dann muss wohl ein Vaterschaftstest gemacht werden, das kann man wohl gerichtlich durchsetzen, kostet Geld und man sollte sich schon recht sicher sein ...
Kann es sein, dass deine Mutter mit der Geschichte des Millionärs dir eine bequeme Geschichte auftischte, gerade weil sie ihn nicht näher preisgibt? Ausgerechnet in Frankfurt gibt es, welch merkwürdiger Zufall, ausgerechnet viele Millonäre, wollte man alle mit dieser Frage behelligen? Ihr ONS aus dem Karneval oder Affäre im Büro klingt da schon weniger prickelnd :-(
Warum interessiert dich sein Geld eher als deine Abstammung?
Für die Anerkennung als legitimer Erbe dürften die Millonärserben alles tun, die zu bestreiten. Am sichersten durch Feuerbestattung, die deine DNA-Abstammung unmöglich feststellbar macht. Die Bahuptung deiner Mutter, er wäre der Kindsvater, reicht nun nicht aus :-O
Bleibe bei der Vorstellung und vergiß es. Deiner Mutter zuliebe - mit der Wahrheit über deinen Erzeuger müsstet ihr beide leben können :-O
G imager761
Das denke ich nicht: Kindergeld ist eine vermögensunabhängige Leistung. Es dürfte sich um Unterhalt handeln. Auch gegen Verschwiegenheitsverpflichtung, womit deine Mutter ihr Geheimnis mit ins Grab nähme.
Denst du, die Kontonummer gäbe Rückschluss auf den Inhaber? Vergiß es. Das ist nie und nimmer sein Privatkonto.
Was machst du, wenn dein vermeindl. reicher Erzeuger eine Stiftung gründet und seinen gewollten Kinder darin hochdotierte Posten verschafft? Vermächtnisse auslobt? Deinen Pflichtteil damit auf 22,75 EUR festlegt? Oder eben deine Vaterschaft einfach nicht feststellbar wäre?
Ich bleibe dabei: Lass es auf sich beruhen, deine Mutter macht es ebenso und wird dafür gute Gründe haben.
Jedes Kind hat das Recht seine Herkunft zu kennen. Also blubber nicht kontrafaktisch rum.
Richtig, aber diese Entscheidung trifft die Mutter, niemand sonst.
Wenn Dein Vater weiß, dass es Dich gibt? Du hast Anrecht auf mindestens den Pflichtteil. Du musst aber beweisen können, dass Du sein Sohn bist. Schreib ihn doch mal an. Das ist Dein Recht. Deine Mutter darf Dich nicht hindern.
Er weiß mit Sicherheit dass es mich gibt, die Beziehung ist ja erst nach der Geburt auseinandergegangen. Ich weiß aber halt garnicht, wie ich überhaupt Kontakt zu ihm aufnehmen soll? Ich kenn ja nur sein Vornamen
Den Nachnamen sollte Deine Mutter Dir schon nennen.
Du müsstest einen Pflichtteil haben. Den musst du aber innerhalb von drei Jahren (ab Testamentseröffnung) geltend machen.
Ich würde mal Kontakt aufnehmen sonst geht's noch unter:)
Denke ich nicht, weil sie extrem viel Kindergeld bekommt. (also von ihm)