Erbe ausgeschlagen - was passiert mit der Wohnung

9 Antworten

Da das Erbe ausgeschlagen wurde, habt ihr keinerlei Rechte mehr die Wohnung zu betreten; geschweige irgendwelche Sachen zu entwenden. Das ist Sache des NACHLASSGERICHTS:Die Wohnung gehört jemand anders, aber die Möbel sind sicher Eigentum des Verblichenen.

Zuerst mein Beileid zum Tod deines Vaters.

Sprecht zuerst einmal mit dem Nachlassgericht, ob es noch andere mögliche Erben gibt. Ansonsten fällt das Erbe tatsächlich an den Staat.

Die meinten die schicken niemanden los

Klar, an Möbeln hat der Staat kein Interesse. Sprecht mit dem Nachlassgericht ab, ob ihr die Möbel verkaufen oder ggf. entsorgen dürft. Erlöse daraus müsstet ihr dann aber wohl abgeben. Ob du die Entsorgung selbst zahlen musst oder die Kosten erstattet bekommst (was logisch wäre), kann ich dir leider nicht sagen.

Wohnhaft war mein Vater in einer Wohnung welche meiner Großmutter gehört.

Hat dein Vater Miete an deine Großmutter gezahlt? Wenn ja, muss der Mietvertrag gekündigt werden, denn er erlischt nicht automatisch mit dem Tod des Mieters.

Erstmal herzliches Beileid. Meines Wissens nach ist das wie folgt: wenn ihr das Erbe ausschlagt, rücken ggf, andere Erben nach, die es evtl noch gibt. (Schwestern, Tanten, Kinder und Kindeskinder deiner Oma.. etc etc etc). Gibt es keine oder schlagen diese ebenfalls das Erbe aus, so wird die Wohnung geräumt. Ihr habt zu gut deutsch kein Anrecht auf nichts. So mein Kentnisstand. Man möge mich berichtigen :)

Wenn du das Erbe ausschlägst, dann solltest du dich trotzdem um Wohnungskündigung und Räumung der Wohnung kümmern. Von dir erteilte Aufträge musst du dann natürlich auch bezahlen, aber alle anderen vorhandenen Schulden werden nicht auf dich übertragen.

alf007 
Fragesteller
 12.12.2014, 11:11

Mein Vater war Einzelkind, ich bin Einzelkind. Geschwister meiner Großeltern sind schon verstorben. Es gibt also keine weiteren Erben. Wer ist zuständig dafür weitere Erben ausfindig zu machen? Dann konnte man sich bei entsprechender Stelle melden um den Vorgang evtl. zu beschleunigen.

MissesSingTime  12.12.2014, 11:12
@alf007

Naja, offen gesprochen: irrelevant, wenn es eh nichts von Wert gibt.

Nachtrag von mir: hab gerade mal nachgelesen, so wie ich das verstehe KANNST du die Wohnung ausräumen lassen. Musst es aber nicht. Und ich glaube man sollte das aber begleitend machen lassen, damit es nicht hinterher heisst, du hast Wertgegenstände mitgenommen. Ich würde auch beim Nachlassgericht frage. WIe du. Ich finde es komisch, dass die da nichts wissen? Man kann doch jetzt nicht extra nen Nachlassverwalter engagiern? Weis das jemand?

alf007 
Fragesteller
 12.12.2014, 11:15
@MissesSingTime

Ja zu holen gibt es nichts. Aber ich habe keine Lust später doch Schulden zu erben weil ich die Wohnung leer geräumt habe

MissesSingTime  12.12.2014, 11:20
@alf007

Kann ich verstehen. Ich durchquere gerade das Gesetzbuch. Noch nichts gefunden. Aber in jdem Erbforum steht: du kannst, musst aber nicht. Nur behalten darfst du nichts.

Mit Erbausschlagung gehört alles denn nachfolgenden Erben oder eben dem Landesfiskus. Mit all dem hast du nichts mehr zu tun, auch deine Großeltern nicht, und vor strafrechtlicher Unterschlagung von Nachlassgegenständen sei ausdrücklich gewarnt, erscheinen sie noch so wertlos.

Tatsächlich muss man abwarten, bis des Gericht einen Nachlassverwalter bestellt, der sich der Sache(n) annimmt. Bis dahin ist die Wohnung samt Inhalt tabu.

Der Staat tritt erst ein,wenn kein gesetzlicher Erbe mehr gefunden werden kann.Bei euch gibt es da sicherlich noch jemanden.Wenn alle ablehnen,dann erst fällt das Erbe an den Staat.Was den Inhalt der Wohnung betrifft denke ich nicht,dass sich darum jemand kümmert.Die Wohnung gehört der Oma,Wertgegenstände gibt es nicht.Also kann/könnte deine Oma veranlassen die Wohnung zu räumen.Allerdings,die wirklich rechtliche Lage in so einem Fall,kann ein Anwalt für Erbrecht genau beantworten.Wäre ja nur eine Frage,das ist dann nicht teuer.