Entfernungspauschale für Hin und Rückweg?
Hallo zusammen
Bin letztes Jahr 170 mal zu Arbeit gefahren. Es sind 30 km Hinfahrt.
Kann ich die Rückfahrt auch nehmen das wären ja dann 60 km.
170600,3€
Oder
170300,3€
Was ist richtig ?
8 Antworten
In der Entfernungspauschale wird nur EINE Wegstrecke berechnet: bei dir also 30 km x 170 Tage
es kann nur eine einfache Fahrt zur Anrechnung kommen https://www.smart-rechner.de/pendlerpauschale/
Entfernungspauschale heißt das Ding. Eine Entfernung ist ein einfacher Weg.
nur einfache Fahrt.
170 x 30 x 0,3 =1530 abzusetzen, also 530 Euro über der Pauschale zum Absetzen (gibt es nicht zurück).
ich denke, er bezog sich auf die Umlaute der nichtdeutschen Tastatur, scheint nicht jedem bekannt zu sein, wie man dann schreibt, allerdings vollkommen korrekt.
kannst du natürlich schon .......
dummerweise wird der Computer der Finanzverwaltung einen Prüfhinweis ausgeben und die Akte wird an einem Sachbearbeiter zur Prüfung "ausgesteuert"
somit verzögert sich die zu erwartende Erstattung, da der Sachbearbeiter u.U. per Brief nachfrägt ...... (und die km dann nach Erhalt deiner Antwort trotzdem kürzt)
Danke fuer die Schuetzenhilfe. Es gibt schon Leute, die goennen anderen nicht den Dreck unter den Naegeln.
1946 bin ich eigeschult worden, lebe jetzt schon 20 Jahre im Ausland und halte hier bei GF Kontakt zur deutschen Sprache. Soviel dazu.