Energiekostenaufteilung für Warmwasser und Heizung bei zentraler Therme mit Wärmemengenzähler
Hallo,
folgende Situation: In meiner Ende letzten Jahres bezogenen Mietwohnung gibt es eine zentrale Gas-Therme im Keller für alle drei Parteien des Hauses. Ich habe Werte für Warmwasser (m³), Kaltwasser (m³) und einen Wärmemengenzähler im Heizungsvor- und Rücklauf (kWh). Nun ist es so, dass mein Vermieter in der Nebenkostenabrechnung die Gaskosten pauschal auf 25% Warmwasser und 75% Heizungskosten umgelegt hat. Innerhalb dieser beiden Posten wird mit den tatsächlichen Verbrauchswerten aller Parteien prozentual abgerechnet.
Wenn ich nun richtig informiert bin, ist eine prozentuale Umlage nach dem 25/75-Prinzip seit Ende 2013 nicht mehr zulässig. Stattdessen soll laut folgendem Gesetzestext mit Wärmemengenzählern oder einer Formel berechnet werden, wie die Gesamtenergiekosten verteilt werden dürfen: http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__9.html
Nun habe ich einen Wärmemengenzähler, jedoch nur für den Heizungskreislauf. Meine Frage wäre, ob ich anhand meiner abgelesenen Werte die prozentuale Aufteilung berechnen kann, oder ob dies nur mit bspw. einem weiteren Zähler für den Warmwasserkreislauf möglich ist? Kann/Muss ich die o.a. Formel bereits verwenden?
Da dies meine erste Nebenkostenabrechnung ist, bin ich für jegliche Unterstützung dankbar :-)
1 Antwort
Es ist richtig, dass ab 1. Januar 2014 überall solche Zähler eingebaut sein müssen, die den Energiebedarf für Warmwassererwärmung messen. Ausnahme: Der Einbau einer solchen Messeinrichtung würde zu unverhältnismäßig hohen Kosten führen. Wenn das z. B. ein Installateur in Eurem Haus festgestellt hat (Vermieter müsste ein Angebot haben), kann weiter wie bisher verteilt werden.
Nein, so kann man das nicht sagen. Der seit Anfang 2014 vorgeschriebene Zähler kommt zwischen Heizkessel/Therme und zentralem Warmwasserboiler. Er dient ausschließlich dazu, zu ermitteln, wieviel Heizenergie für die Bereitung des gesamten Warmwassers verbraucht wurde.
Das bedeutet nicht, dass zusätzlich auch noch gemessen werden muss, wieviel Warmwasser in der einzelnen Mietwohnung verbraucht wurde. Eigene Warmwasserzähler in den einzelnen Wohnungen sind somit nicht vorgeschrieben.
Die Verteilung der Warmwasserkosten (Verbrauch / Erwärmung) kann weiterhin nach m² Wohnfläche oder Anzahl der Bewohner einer Wohnung vorgenommen werden.
Danke für die Antwort! Nur um sicherzugehen, ob ich das nun richtig verstanden habe: Mein Vermieter müsste nun also zusätzlich zum schon vorhandenen Wärmenengenzähler im Heizkreislauf einen weiteren fürs Warmwasser in jeder Wohnung installieren, korrekt?