Elternzeitvertretung und zweite Schwangerschaft der Mitarbeiterin?
Eine Mitarbeiterin ist in Elternzeit erneut schwanger. Ihre Elternzeitvertretung hat einen zweckgebundenen Vertrag der automatisch endet, wenn die Elternzeit vorbei ist. Nun endet diese aber nicht regulär, sondern die Mitarbeiterin bleibt ja noch 2 weitere Jahre weg. Was ist mit dem Vertrag der Elternzeitvertretung? Endet der, wenn der neue Mutterschutz beginnt? Verlängert er sich automatisch bis zur zweiten Elternzeit? Danke und Grüße
2 Antworten
Befristete Verträge enden immer zu einem gewissen Zeitpunkt oder beim Eintritt eines gewissen Ereignisses; es kommt nun auf die Formulierung im Arbeitsvertrag an; da es sich um eine Befristung mit Sachgrund handelt, kann er grundsätzlich solange verlängert werden, wie der Sachgrund anhält.
Man sollte die Befristungen aber Etappenweise machen. Daher sollte mit Übergang von der 1. Elternzeit zum Mutterschutz eine erneute Befristung vereinbart werden; nach dem Mutterschutz die Befristung für die neue (tatsächlich) genommene Elternzeit; sollte die Elternzeit dann verlängert werden, dann eine erneute Befristung machen.
Dann ist man auf der sicheren Seite, denn die Dauer des Arbeitsverhältnisses darf nicht von vorneherein an der gesetzlich zulässigen Höchstdauer der Elternzeit ausgerichtet werden. Es muss sich vielmehr an der tatsächlich in Anspruch genommenen Elternzeit ausrichten.
Und immer mit genauem Enddatum bei den Befristungen.
"die tatsächliche Dauer der Elternzeit von vorneherein feststehen,"
soll heißen
die maximal gesetzliche Dauer der Elternzeit von vorneherein genommen werden...
Die eine Elternzeit endet, eine neue beginnt. Zunächst mal endet dann der Vertretungsvertrag. - So würde ich das sehen.
Andernfalls käme ja auch der Arbeitgeber womöglich in eine komplizierte Situation: bei Kettenverträgen (mehrere befristete Verträge hintereinander ohne Pause) entstehen für den Arbeitnehmer plötzlich Rechte auf einen Dauerarbeitsplatz...
Wenn sowohl Mutterschutz als auch die tatsächliche Dauer der Elternzeit von vorneherein feststehen, dann kann man das auch in einer Befristung zusammenfassen.
Auf jeden Fall aber vor Beginn des neuen Mutterschutzes eine neue Befristungsabrede vereinbaren..