Elternzeit Hartz 4 Kita

5 Antworten

Normalerweise kannst du bis zum 3 Lebensjahr des Kindes,die Betreuung selber übernehmen,da dein Kind aber schon in die Kita geht,ist die Betreuung ja auf jeden Fall zum Teil sicher gestellt !

Du kannst also jetzt keinen Rückzieher mehr machen und sagen,du willst gar nicht arbeiten und bis zum 3 Lebensjahr zu Hause bleiben,das hättest du dir vorher überlegen müssen.

Es kommt jetzt nur darauf an,wie lange dein Kind in der Kita betreut werden kann,denn die Betreuung des Kindes muss sicher gestellt sein und wenn dein Kind nur für ein paar Stunden die Kita besuchen kann und kein anderer auf das Kind aufpassen kann,dann musst du auch nur für diese Zeit einer Beschäftigung nachgehen.

Dabei muss dann der Hin und Rückweg berücksichtigt werden,den du benötigen würdest,wenn du einer Beschäftigung nachgehen würdest,um dein Kind auch wieder rechtzeitig abholen zu können.

Ist eine diffizile Angelegenheit.
Solange das Kind unter 3 ist, kannst du dich trotz Kita-Platz im Grundsatz jeden Morgen frei entscheiden, ob du es hinbringst oder nicht (sofern das durch den Vertrag mit Kita abgedeckt ist).

In dem Moment kann dich dein Vermittler mal gerne haben.

Meinung in vielen JC ist allerdings: ist Kita-Platz vorhanden, ist Arbeit zumutbar.
Im Zweifel wird das ein Gericht klären müssen, da für unter 3-Jährige der der einschlägige § 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB II nicht definiert, was eine Gefährdung der Kindererziehung überhaupt bedeutet.

Ohnehin ist eine Arbeit nur zumutbar im Rahmen der sichergestellten Kinderbetreuung ...

Warum willst du zu Hause rumhocken, wenn dein Kind sowieso in der Kita ist?

Da kannst du durchaus arbeiten gehen.

wie kommst du denn auf die idee? die kinder meiner schwester sind 2 und sie arbeitet... kinder haben is doch keine begründung nicht arbeiten zu gehen... es sei denn sie sind pflegebedürftig

Was spricht denn dagegen arbeiten zu gehen? Dafür gibt es doch die Kita.