Elektroroller Zulassen, nur Versicherungskennzeichen oder mehr?
Hallo,
ich bin am Überlegen mir einen Elektroroller zu kaufen um damit zur Arbeit zu fahren. Es handelt sich hierbei um keinen Scooter sondern einen richtigen Roller aber eben mit Elektroantrieb. Im Internet finde ich nur für die Scooter etwas bezüglich der Zulassung und bei den Versicherungsportalen gibt es keinen Unterschied ob Normaler Roller oder Elektro Roller. Ist das bei den Elektrorollern auch der Fall das man nur ein Versicherungskennzeichen braucht und mehr nicht also keinen Tüv und keine Zulassung? Kennt sich hier jemand aus?
3 Antworten
Das kommt auf die Leistung bzw. auf die Fahrzeugart an. Es gibt auch Elektromotorräder, die wie andere Motorräder auch angemeldet werden müssen.
Wenn es aber ein E-Roller ist, der z. B. als Leichtmofa klassifiziert ist (max. 20 km/h), oder als Moped (wie ein „50er“-Roller, max. 45 km/h), dann brauchst Du nur ein Versicherungskennzeichen.
Super danke, billiger kann man ja fast nicht unterwegs sein. Der Roller fährt maximal 45
E-Roller bis 45 km/h gibt es hier einige, kleines "Mopedkennzeichen für so rd. 35 EUR/Jahr und schon gehts los.
Bis Ende Februar, kosten diese Dinger noch rd. 5 EUR, dann müssen neue her.
Allzeit gute Fahrt.
Bis 4 kW Nenndauerleistung und 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit sind Elektroroller zulassungsfrei. Es wird lediglich eine Betriebserlaubnis bzw COC und eine Versicherung benötigt.
..nach 30km aber max 30kmh- also nicht wundern..
Das ist ja super. Der Roller hat 2,8 kW und fährt 45Kmh