Elektriker hat Leitung angebohrt / Kurzschluss fernseher

5 Antworten

Richtig! "Der Hans" hat es schon beschrieben. Die Speditionsfirma haftet für den Schaden. Also dort Schadensersatzansprüche geltend machen.

Gezahlt werden die Reparaturkosten, bzw. der Zeitwert des Gerätes. Wie hoch dieser Zeitwert für das 4,5 Jahre alte Gerät ist, bekommst Du von der Versicherung des Spediteurs mitgeteilt. Das kann Dir hier sicherlich niemand sagen.

Dein Ansprechpartner ist dabei die Speditionsfirma, die du beazftragt hattest. Wenn sie einen Teil des Auftrags an einen Subunternehmer vergibt, ist das ihre Sache. Dein Vertragspartner ist für diesen Schaden ersatzpflichtig. Wuie er sich mit dem ubunternehmer einigt, ist nicht dein Problem.

Der Schaden is natürlich beschränkt auf die Reparaturkosten, Schadenssuche oder den Zeitwert und die ordnungsgemäße NCHBESSERUNG DER GELIEFERTEN aRBEIT:

Kurzschlußschäden, falls man einen Schaden hierüberhaupt so qualifizieren (benennen) kann, sind nicht versichert über die Hausratversicherung des Betreibers; nur bei Überspannungsschäden, die dann gesondert nachzuweisen sind, gibt es einen Leistungseintritt des Hausratversicherers - regelmäßig begrenzt (siehe Versicherungsschein). Einen Zusammenhang zu einer Fehlpolung dieses Handwerkers kann man schwerlich herstellen wollen zu diesem "Ausstieg" vermutlich des Hochspannungs-Teiles bzw. der Stromversorgung für die Anzeigeeinheit (bei neueren Flachbildschirmen), da die Montage und der Fehlereintritt zu weit auseinanderliegen. Man könnte den Monteur evtl. - wegen seiner Pfuscharbeit - zu einem Teil an den Kosten der Neuanschaffung beteiligen, dan a aber aus dem Grunde nur, weil er eine Gefährdungssituation geschaffe hat, die eine entsprechende Anzeige für ihn bedeuten könnte. Schlußendlich: ein Gerät im Alter von gut 4 Jahren hat seinen Lebenshorizont heutzutage erreicht, es sei denn es ist von einem ganz speziellen Hersteller... Man muß sich dabei die kriminelle Herangehensweise schon vieler Produzenten vergegenwärtigen, die kürzlich Thema einer TV-Reportage war, daß diese nämlich den Zeitpunkt des "Ausstiegs" ihrer Produkte gleich mit einbauen: man hatte es hier am Beispiel von PC-Druckern verdeutlicht, aber auch die Glühlampenproduktion (1000 h) und viele andere funktionieren genau so. Weil Profit ist nur zu machen, wenn der Kunde (dieser Blödel) immer wieder nachkauft. Der Mann, der in einer TV-Talkshow die Glühlampe mit gleich 25-facher Lebensdauer vorstellte und die Ersparnis (im Preis-Nutzungs-Verhältnis) damit ganz überzeugend herausstellte, mußte auch sterben, weil: so etwas läßt sich doch die Lobby nicht gefallen. Das versteht man doch!

Ganz eindeutig muss der Elektriker für den Schaden aufkommen, bzw. seine Haftpflichtversicherung, die er haben muss.

Was den zu ersetzenden Betrag angeht, so steht zu befürchten, dass hier nur der Restwert ersetzt werden muss - aber ehrlich gesagt ist ein TV, der heute 699,- Euro kostet vermutlich auch noch besser als der alte für 3.300.. Von daher sicher verschmerzbar.

Mottje 
Fragesteller
 31.10.2012, 14:58

Danke für die Antwort.

Wie hoch ist denn der Restwert bei einem TV, der knapp 4,5 Jahre ist und 3.300 gekostet hat?

DerHans  31.10.2012, 15:03

Mit dem Elektriker besteht ja gar kein Vertragsverhältnis Der Auftrag erging an den Spediteur..

Hallo, es gibt keinen Zweifel, hier springt die Betriebshaftpflicht des Elektrikers ein, der den Schaden verursacht hat. Setz Dich also gleich mit ihm in Verbindung.

Seine Betriebs-H reguliert den Schaden nur zum Zeitwert, wie übrigens jede Haftpflichtversicherung.

Technische Geräte haben eine relativ kurze Abschreibungsdauer, könnte also in diesem Fall zwischen 5 und 7 Jahren liegen. Ersatz gibt es also nur noch anteilig (3.300 / 5 Jahre = 660 € Restwert, bei 7 Jahren wären es rund 1.400€). Dazwischen dürfte irgendwo die Wahrheit liegen.