Einzelunternehmensgründung: Firmenname im Ausland Strafbar?
Also es geht einfach darum das ich gerade dabei bin ein Einzelunternehmen zu Gründen. Habe mir paar Namen überlegt aber eines den ich gerne verwenden würde existiert bereits schon in China als Co. Ltd. -.- Erwähnenswert wäre das ich nur in Deutschland Handeln will nicht Weltweit. Vielleicht später mal wenn es gut läuft. Es wird ein Online Shop existieren und werde auch ein paar Dienstleistungen anbieten wie Reperaturen usw.. Aber wie gesagt erst mal nur in Deutschland. In der Handelsregister sind die Firmennamen nicht eingetragen, würde ich trotzdem eine Abmahnung kriegen wenn ich den Namen verwende? Ich sehe auf denen ihre Homepage auch nichts von Copyrights usw, nichts derartiges.
3 Antworten
Du kannst deine Firma nennen wie du willst. Schau im Netz ob es diesen Firmennamen in Deutschland gibt. Wenn nein, dann ist alles o.k. Wenn du unsicher bist hol dir Rat von der IHK. Kostet nichts.
Ein Schritt nach dem anderen. Wenn du mal weltweit handelst, dass eine Firma in China darauf aufmerksam wird, dann hast du es geschafft. Alles Gute auf diesem Weg.
Wenn die chinesische Firma den Namen nicht in Deutschland geschützt hat, sollte es keine Probleme geben.
In Deutschland nicht geschützt heist wohl wenns nicht im Handelsregister eingetragen ist oder? Was wenn ich aber Weltweit mache später? Weil auf der Seite hier http://www.wipo.int/branddb/en/ ist der name eingetragen :/
Nee - nur durch einen Handelsregistereintrag ist ein Name nicht geschützt - und ein geschützter Name muss nicht im Handelsregister eingetragen sein...
Laß Dich am besten anwaltlich beraten. Das dürfte einmalig nicht so schwierig sein.
In Deutschland gibt es den namen nicht aber die Frage ist jetzt was wenn ich später anfange Weltweit zu handeln? (Danke für den IHK rat, werde ich nebenbei auch tun)