Einspringen im Frei und dann doch nach Hause geschickt, Bezahlung?

3 Antworten

Rund um das Direktionsrecht zur Lage der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber gilt laut Rechtssprechung, dass eine viertägige Vorlaufzeit dabei zu berücksichtigen ist. Das gilt vor allem immer dann, wenn jemand entgegen eines bereits bestehenden Dienstplans oder üblicher Arbeitszeiten eingeteilt werden soll. Ohne diese vier Tage Vorlauf darf der Arbeitnehmer dann einfach ablehnen.

Zudem gilt, dass der Arbeitgeber in Annahmeverzug gerät, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft vertragsgemäß anbietet, der Arbeitgeber diese aber ablehnt ("Kannst wieder nach Hause gehen!"). Durch diesen Annahmeverzug hat der Arbeitnehmer dennoch Anspruch auf die Zahlung des Gehalts.

Ich würde daraus tatsächlich schlussfolgern, dass in diesem Fall ein Anspruch auf Vergütung entstanden sein könnte. Aber ich vermute, hier bräuchte es durchaus eine konkrete Einzelfallprüfung durch einen Anwalt oder gar ein Gericht, insbesondere auch Hinsichtlich der Höhe des Anspruchs (10 Stunden sind ja schon über den gesetzlich vorgesehenen acht Stunden pro Arbeitstag...).

Hast du einen Beleg dafür (schriftlich) dass dein Arbeitgeber dich einbestellt hat? Dann kann er das meiner Ansicht nach nicht mehr zurück nehmen. Genaueres müsstest du in deinem Arbeitsvertrag finden. Im Zweifel frag Leute die sich damit auskennen, z.B. einen Arbeitsrechtler. Wenn du dich einer Gewerkschaft anschließt, kannst du dort auch eine günstige Erstberatung erhalten.

Für mich ist das eine Frechheit. Nun ist es so und man wird dir nichts bezahlen. Im Umkehrschluss lehne nächstes Mal ab.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung