Einliegerwohnung als Ferienwohnung vermieten

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Vermietung und Verpachtung bedarf keiner gewerblichen Genehmigung. Ob Umsatzsteuer zur Miete zu vereinnahmen ist, hängt davon ab, wie hoch der Jahresumsatz ist. Die Kleinunternehmerregelung gilt nur für den Bereich der Umsatzsteuer. Umsatzsteuerpflichtige Vermietung kannst du im § 4 UStG nachlesen.

Du brauchst keine Gewerbeanmeldung. Es liegen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vor, die du dann auch in der jährlichen Einkommensteuererklärung (Anl. V) anzugeben hast. Du solltest die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, da die Umsätze, die du erzielst, grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig sind.