Einkommensteuer Mahnung? Was soll das sein?

4 Antworten

Oben rechts steht eine Telefon-Nr. - Ruf an, frag nach.

Bergi66 
Fragesteller
 09.01.2013, 19:30

Vielen Vielen Dank für diesen Tip!

Habe soeben nachgeschaut und tatsächlich was gefunden.Dieses Jahr war es eine einmalige zahlung und ab 2013 soll ich dann vierteljährlich zahlen.Ich denke mal das war sowas wie Welpenschutz :-)

PatrickLassan  09.01.2013, 19:37

Nein. Es ist einfach so, dass die Vorauszahlungen möglichst auf vier Quartale verteilt werden, soweit das möglich ist. Die Vorauszahlung für das vierte Quartal sollte deshalb eigentlich in etwa so hoch sein wie die Summe der Vorauszahlungen für die vier Quartale 2013 .

JoWaKu  10.01.2013, 14:28
@PatrickLassan

Genauso dürfte der Fall liegen. War bei mir (allerdings ein Jahr früher) ähnlich.

Im Zweifelsfall kann Bergi66 auch mal beim FAmt anrufen und höflich nachfragen. Die können es einem dann mit verständlichen Worten erklären.

Das ist eine sogenannte Einkommensteuervorauszahlung (§ 37 Einkommensteuergesetz).

Wenn die Nachzahlung bei einer Einkommensteuerveranlagung einen gewissen Betrag übersteigen werden vierteljährliche Vorauszahlungen festgesetzt. Entweder stehen diese in deinem letzten Einkommensteuerbescheid oder in einem gesonderten Vorauszahlungsbescheid.

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__37.html

Bergi66 
Fragesteller
 09.01.2013, 19:19

Achso ich verstehe, aber wieso habe ich bei den anderen Quartalen keine Mahnung bekommen sondern nur jetzt am ende des Jahres ? Liegt es daran das die Summer evtl nich so hoch ist ? Auf der Einkommenssteuererklärung wird das ganze dann verrechnet, richtig ?

PatrickLassan  09.01.2013, 19:33
@Bergi66

Kann es sein, dass die letzte Einkommensteuerveranlagung (also für 2010 oder 2011 erst im September 2012 oder noch später durchgeführt wurde? Dann bleibt nämlich nur noch ein Quartal (das vierte) übrig, und dann fällt die Vorauszahlung in etwa so hoch aus wie die Nachzahlung aufgrund der Veranlagung. Das kannst du aber in deinem Einkommensteuerbescheid sehen.

Die Vorauszahlungen werden im übrigen bei der Veranlagung für das jeweilige Jahr angerechnet, also die angemahnte Zahlung wird auf die Einkommensteuer für 2012 angerechnet.

Vermutlich hast Du auf dem letzten Einkommensteuerbescheid überlesen, dass Vorauszahlungen für die Einkommensteuern festgelegt wurden. Du hast die Vorauszahlung für das letzte Quartal 2012 nicht bezahlt.

Auch, wenn sich das für manche abenteuerlich anhört: Du kannst dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung geben, dann rufen die die fälligen Beträge selbst ab und das frühestens zu ihrer Fälligkeit. Dann kannst Du so etwas nicht mehr verpassen.

Bergi66 
Fragesteller
 09.01.2013, 19:20

Komisch ist nur das ich in den vorherigen Quartalen keine Mahnung erhalten habe.MfG

Teresamaria  09.01.2013, 19:41
@Bergi66

Schau deinen letzten Steuerbescheid an. Da steht sicher drauf, dass du erst für das 4. Vierteljahr 2012 Vorauszahlungen leisten musst.

Mikkey  10.01.2013, 07:26
@Bergi66

Wenn der Bescheid erst im dritten Quartal ergangen ist, werden damit auch nur Vorauszahlungen für das vierte Quartal festgelegt.