Eine Mieterin hängt nasse Wäsche in ihrem Kellerabteil auf einem großen Wäscheständer statt in der Waschküche auf.Das ist doch nicht zulässig?

4 Antworten

Zwei unterschiedliche Fragestellungen würde ich sagen. Zuerst einmal zur Ablage von Gegenständen in Fluren und Treppenhäusern. Das sind regelmäßig Fluchtwege die weder eingeschränkt werden dürfen, noch dürfen Brandlasten abgelegt werden. Da kann auch ein Vermieter  (bei Mehrfamilienhäusern) nichts anderes entscheiden.  Ob Kellerabteile zur Trocknend genutzt werden dürfen kann der Vermieter entscheiden. Allerdings darf er nicht einseitig andere Mieter belasten. Das bloße visuelle Störempfinden ist sicher keine Belastung.  Sollte sich Schimmel bilden wird der Vermieter so oder so in die Verantwortung genommen werden können. 

Das Trocknen im Keller sollte verboten werden, steig dem Vermieter deswegen aufs Dach. Wenn es eine Waschküche bzw. einen Trockenraum gibt, sollte der genutzt werden, nicht der Keller.

Die Schuhe haben, wenn erlaubt, so zu stehen, dass man nicht darüber stolpert. Wenn einer zu blöd ist, das Treppenhauslicht zu benutzen, ist es sein Problem. Stehen die Schuhe so, dass sie einen Mieter behindern, müssen sie weggestellt werden.

 

Wie wäre es mit einer Sammelbeschwerde aller Mieter an den Vermieter. 

Normaler Weise gibt es in den meisten Häusern schließlich Möglichkeiten die Wäsche aufzuhängen. Und in den Hausflur gehört allenfalls Schuhe/Schuhregal. Ordentlich versteht sich.